Summary: | Ob nun etwa im Wahlkampf, in der Pandemiebekämpfung oder gar auf dem Kapitalmarkt: Die von Fake News betroffenen Bereiche sind so facettenreich wie die Formen, Akteure, Inhalte und Verbreitungswege der schädlichen Falschnachrichten selbst. Als junge Entwicklung des Internetzeitalters untersucht die Arbeit das Phänomen in tatsächlicher und strafrechtlicher Hinsicht. Mit vielseitiger Methodik werden die Spezifika des Fake-News-Phänomens umfassend herausgearbeitet und der an sich konturlose Begriff der Fake News einer Definition zugänglich gemacht. Auf deren Grundlage werden interdisziplinäre Ergebnisse empirischer Forschung aufgezeigt und kritisch begutachtet. Das Phänomen so durchleuchtet, wird es zunächst abstrakt in seinem Unrecht erörtert und anschließend in seiner strafrechtlichen Relevanz untersucht. Dies offenbart schwerwiegende Strafbarkeitslücken in den Bereichen des Ehr- und Wahlschutzes, denen sich schließlich konkrete Vorschläge gesetzlicher Formulierungen widmen. / »Fake News as a Challenge for German Criminal Law«: With the freedoms of the Internet also came its darker side: For a long time now, fake news have not only manipulated election campaigns, but have also been a constant companion in the fight against pandemics, in diplomatic relations or, for example, in the capital market. By means of a detailed study, the multifaceted actual specifics of the phenomenon are shown, the insufficient defensibility of German criminal law is revealed, and specific drafts of legal reforms are presented
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