Summary: | Personalplanung und Personalverwaltung setzen eine ordnungsgemäße Personalakte voraus. Ein Blick in das Gesetz hilft jedoch nicht weiter, was hierunter genau zu verstehen ist. Ausgehend von einer Definition, Gestaltungsvorgaben und Inhalten einer Personalakte klärt der Autor, welche Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung zukommen oder in welchen Konstellationen dem Arbeitnehmer ein Recht auf Berichtigung oder Löschung bestimmter Inhalte zukommt. Auch die strengen und meist unbekannten Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes, die es einzuhalten gilt, werden ausführlich erläutert. Abgerundet wird das Kompaktwissen mit einem Überblick, wie lange die Personalakte bzw. einzelne Dokumente hieraus aufbewahrt werden müssen. Weitere Informationen für Studierende unter http://www.datev.de/students
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