Richtig berichtigen Straflose Berichtigung vs. Selbstanzeige

Das Bundesministerium der Finanzen hatte mit der Veröffentlichung des Anwendungserlasses zu § 153 AO vom 23.05.2016 wichtige Hinweise zur Abgrenzung der Berichtigung gem. § 153 AO von der Selbstanzeige, §§ 371, 398 AO, gegeben. Nunmehr wurde ein neuer §153 Abs. 4 AO eingefügt, der ab 01.01.2023 gilt...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Fuldner, Ulrike
Format: eBook
Language:German
Published: Nürnberg Datev e.G. 2023, 2023
Edition:2. Auflage
Series:Kompaktwissen Beratungspraxis
Online Access:
Collection: wiso-net eBooks - Collection details see MPG.ReNa
LEADER 01771nmm a2200217 u 4500
001 EB002182990
003 EBX01000000000000001320477
005 00000000000000.0
007 cr|||||||||||||||||||||
008 231010 ||| ger
100 1 |a Fuldner, Ulrike 
245 0 0 |a Richtig berichtigen  |h [electronic resource]  |b Straflose Berichtigung vs. Selbstanzeige  |c Fuldner, Ulrike 
250 |a 2. Auflage 
260 |a Nürnberg  |b Datev e.G.  |c 2023, 2023 
300 |a 82 S. 
041 0 7 |a ger  |2 ISO 639-2 
989 |b WISO  |a wiso-net eBooks 
490 0 |a Kompaktwissen Beratungspraxis 
856 4 0 |u https://www.wiso-net.de/document/DATV,ADAT__3579782  |x Verlag  |3 Volltext 
082 0 |a 330 
520 |a Das Bundesministerium der Finanzen hatte mit der Veröffentlichung des Anwendungserlasses zu § 153 AO vom 23.05.2016 wichtige Hinweise zur Abgrenzung der Berichtigung gem. § 153 AO von der Selbstanzeige, §§ 371, 398 AO, gegeben. Nunmehr wurde ein neuer §153 Abs. 4 AO eingefügt, der ab 01.01.2023 gilt und der den Umfang von Anzeige- und Berichtigungspflichten nach Außenprüfungen erweitert. Mit Blick auf eventuelle strafrechtliche Konsequenzen muss genau geprüft werden, welches Instrument im Einzelfall sachdienlich ist. So ist etwa bei unrichtigen USt-Voranmeldungen zu prüfen, ob sie berichtigungspflichtig sind, bevor die Jahresumsatzsteuererklärung abgegeben wird. Auch die Verschärfung von strafrechtlichen Konsequenzen wirkt sich auf die Frage aus, ob und wie mit unrichtigen Erklärungen umgegangen wird,. Insbesondere mit Blick auf die Unwirksamkeit einer Teilselbstanzeige ist daher besondere Sorgfalt bei der Abgabe einer Berichtigung geboten. Dieser Praxisratgeber klärt auf, was im Umgang mit unrichtigen Steuererklärungen im Detail zu beachten ist