Summary: | Das steuerliche Ergebnis eines Unternehmens kann durch zahlreiche Maßnahmen beeinflusst werden. In deren Fokus stehen zum einen explizite steuerliche Sonderposten (z. B. Investitionsabzugsbetrag, steuerfreie Rücklagen nach § 6b EStG oder R 6.6 EStR bzw. § 6c EStG), durch deren Inanspruchnahme eine temporäre Ergebnisminderung erreicht werden kann. Daneben bestehen zahlreiche Wahlrechte im Rahmen der Gewinnermittlung (z. B. Abschreibungen), deren Ausübung – ebenso wie im Rahmen von Ermessensentscheidungen – eine Ergebnissteuerung ermöglicht. Auch Spezialregelungen wie die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter sind hierbei zu nennen. Bei der Wahlrechtsausübung ist nach der Ergebnissituation des Unternehmens zu differenzieren. Während im Gewinnfall Maßnahmen getroffen werden, die zu einer Einkunftsminderung führen, steht im Verlustfall die Sicherstellung des Steuerminderungspotentials von Betriebsausgaben im Vordergrund. In diesem Kompaktwissen werden daher Möglichkeiten dargestellt, die eine zielgerichtete Steuerung des steuerlichen Ergebnisses ermöglichen
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