Summary: | Auch zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern ist ein Leistungsaustausch möglich, der zu einem umsatzsteuerbaren und -pflichtigem Vorgang führt. Ein Gesellschafter kann an eine Gesellschaft sowohl Leistungen erbringen, die ihren Grund im gesellschaftsrechtlichen Beitragsverhältnis haben, als auch Leistungen, die auf einem gesonderten schuldrechtlichen Austauschverhältnis oder auf einem Angestelltenverhältnis beruhen. Ebenso sind Leistungen der Gesellschaft an ihre Gesellschafter möglich, die ebenfalls einer besonderen umsatzsteuerlichen Würdigung unterliegen. Der Berater hat den Fokus häufig auf der Vermeidung verdeckten Gewinnausschüttungen. Beim Blick auf die ertragsteuerliche Komponente werden umsatzsteuerliche Aspekte leicht übersehen – und damit ein Einfallstor für den findigen Betriebsprüfer eröffnet. Wappnen Sie sich gegen diese für Ihre Mandanten teure Situationen durch den Kauf dieses Kompaktwissens, das Ihre umsatzsteuerlichen Kenntnisse in diesem spannungsgeladenen Feld auffrischt
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