Summary: | Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber zunehmend nicht nur den geschuldeten Arbeitslohn, sondern darüber hinaus weitere Annehmlichkeiten. Diese werden häufig in Form von Sachbezügen oder Sachleistungen gewährt. Solange der Arbeitgeber Geldzahlungen leistet, stellt das stets einen Zufluss von Arbeitslohn dar, der umsatzsteuerrechtlich nicht zu beachten ist. Problematisch wird es aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht erst, wenn zusätzlich oder mitunter anstelle dessen Dienstleistungen erbracht oder Sachwerte an den oder die Arbeitnehmer geliefert werden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sind die umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen zu beachten. Diese Kompaktwissen-Ausgabe behandelt typische Sachverhalte, die Lieferungen und Leistungen an Arbeitnehmer betreffen. Dabei erfolgt eine Auseinandersetzung damit, ob und wie die Lieferungen und sonstigen Leistungen der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind. Weiterhin wird auch die Möglichkeit des damit zusammenhängenden Vorsteuerabzugs beleuchtet
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