Summary: | Die Betriebsaufspaltung endet, sobald die sachliche oder personelle Verflechtung von Besitz- und Betriebsunternehmen entfällt. Oft tritt die Beendigung der Betriebsaufspaltung ungewollt ein, weil etwa durch Erbfall oder im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge die Beherrschungsidentität verloren geht. Dies geschieht beispielsweise, wenn nur Anteile an der Betriebs-GmbH übertragen worden sind oder das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Betriebs-GmbH eröffnet wird. Die steuerlichen Folgen sind fatal, da die Beendigung der Betriebsaufspaltung die Aufdeckung der stillen Reserven zur Folge hat. Das Kompaktwissen informiert Sie, worauf bei einer Betriebsaufspaltung und bei deren Beendigung zu achten ist, welche Steuerfallen eine ungewollte Beendigung nach sich zieht und gibt Gestaltungsempfehlungen, um bei (gewollter) Beendigung die steuerliche Belastung möglichst gering zu halten. Weitere Informationen für Studierende unter http://www.datev.de/students?stat_Mparam=int_link_wiso-net_ebooks-students
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