| Summary: | Verstößt die verdeckte Befragung des Beschuldigten im Auftrag der Polizei gegen das Recht auf Selbstbelastungsfreiheit und inwieweit ist dieses Recht durch die Strafprozessordnung geschützt? -- Diese für die Praxis höchst bedeutsame Frage ist in der Rechtswissenschaft seit Jahrzehnten umstritten und in der Rechtsprechung ungeklärter denn je: Weder sind die einschlägigen Urteile der einzelnen Strafsenate des BGH zueinander stimmig noch stehen sie im Einklang mit der Rechtsprechung des EGMR - wie in der vorliegenden Untersuchung herausgearbeitet wird. -- Vorgestellt wird ein neuartiges Verständnis des Nemo-tenetur-Grundsatzes. Der Autor zeigt, dass dieser Grundsatz in den einschlägigen (Zweithörer- und U-Haft-)Fällen zwar betroffen, seine Integration in die heutige Strafverfahrenswirklichkeit mit Blick auf den Verdeckten Ermittler aber grundsätzlich möglich ist. -- Tobias Mahlstedt erörtert im Schwerpunkt, ob eine Rechtsverletzung vorliegt, die ein Beweisverwertungsverbot nach sich zieht. Entgegen der herrschenden Lehre wird dies aus rechtsmethodischen Gründen für § 136 StPO abgelehnt, für § 136a StPO aber angenommen. Schließlich legt der Autor dar, dass de lege ferenda der staatlich zurechenbaren Ausforschung des Beschuldigten durch Privatpersonen insbesondere der organisationsrechtliche Gesetzesvorbehalt aus Art. 33 Abs. 4 GG entgegenstünde
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