Rücktritt und Normgeltung zum Einfluss glaubwürdiger Umkehr auf die Rechtsfolgebestimmung

Main description: Nach geltendem Recht bleibt, wer vom Versuch einer Straftat zurücktritt, straflos. Obwohl schon viel darüber geschrieben worden ist, wie man dieses gesetzliche Privileg rechtsdogmatisch, wenigstens aber rechtspolitisch begründen soll, und noch mehr darüber, wie man die Rücktrittsvo...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Wege, Heike
Format: eBook
Language:German
Published: Berlin Duncker u. Humblot 2011, 2011
Series:Schriften zum Strafrecht
Subjects:
Online Access:
Collection: Duncker & Humblot eBooks 2007- - Collection details see MPG.ReNa
Table of Contents:
  • Der Rücktritt vom Versuch: Grund und Grenzen der Begründbarkeit eines Privilegs; A. „Rechtstheorien"; B. Kriminalpolitische Theorie der „Goldenen Brücke"; C. Verdienstlichkeitstheorie (Gnaden-, Prämientheorie); D. Schulderfüllungstheorie; E. Opferschutzgedanke; F. Strafzwecktheorie; Kapitel 2: Der angemessene Begründungsrahmen: Zweck von Strafe; A. Die Zweckgebundenheit von Strafe; B. Der Rechtsgüterschutz als legitimer Zweck von Strafe
  • Das rechtserschütternde Verhalten; III. Die Identität der Strafbegründung bei Versuch und Vollendung; Kapitel 4: Das Begründungsmodell: Ränge der Strafzweckerreichung durch positives Nachtatverhalten; A. Der Rücktritt als positives Nachtatverhalten; I. Keine Aufhebung des Versuchsunrechts; II. Keine Einordnung als persönlicher Strafaufhebungsgrund
  • Abschließende Festigung des Begründungsrahmens: Kein eigener Strafgrund des Versuchs; A. Objektive Versuchslehren; B. Subjektive Versuchslehre; C. Anerkennungstheorie; D. Eindruckstheorie
  • Die voll zurechenbare und bedingungslose Erfolgsvereitelung bei uneingeschränkter Nachtatherrschaft
  • Die voll zurechenbare und bedingungslose Erfolgsvereitelung bei eingeschränkter Nachtatherrschaft3. Strafzweckerreichung dritten Ranges: Die nicht voll zurechenbare und bedingungslose Erfolgsvereitelung bei uneingeschränkter Nachtatherrschaft; Kapitel 5: Die erste Inspektion des 24 StGB: Nachtatverhaltensanalyse; A. Erfolgsvereitelungsvarianten; I. Aufgeben der weiteren Tatausführung gemäß 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StGB; II. Verhindern der Tatvollendung gemäß 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 StGB.
  • III. Ernsthaftes Bemühen zur Verhinderung der Tatvollendung gemäß 24 Abs. 1 Satz 2 StGB.