Summary: | Der Autor rekonstruiert das rechtsstaatliche Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit aus systemtheoretischer Sicht und geht auf seine gesellschaftlichen Bedingungen ein. Er sieht die Funktion der richterlichen Unabhängigkeit in der Sicherung und Förderung der Ausdifferenzierung des Rechtssystems in Bezug auf seine gesellschaftlichen Umwelt, vor allem gegenüber dem politischen System. Die richterliche Unabhängigkeit wird als Entscheidungsautonomie des Richters gegenüber der gesellschaftlichen Umwelt des Rechtssystems aufgefasst. In Bezug auf die gesellschaftlichen Bedingungen der richterlichen Unabhängigkeit wird geprüft, ob sich aus der Ausdifferenzierung des Rechts, seiner Gestaltbarkeit und seiner gesellschaftlichen Bedeutung, die Entstehung der richterlichen Unabhängigkeit in Deutschland und ihr Fehlen im gegenwärtigen China erklären lassen. Dabei werden die deutsche und die chinesische Rechts-, Sozial-, Politik- und Geistesgeschichte behandelt und verglichen
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