Rechtspolitik der Zukunft - Zukunft der Rechtspolitik

Fragen der Rechtsgestaltung, nach geeigneten und in der Sache passenden rechtlichen Handlungs-und Organisations­ formen oder nach gegenstandsadäquaten Regelungstechniken werden von der Rechtswissenschaft in Österreich nur am Ran­ de aufgegriffen. Dieser Befund kontrastiert in auffälliger Weisc mit d...

Full description

Bibliographic Details
Other Authors: Holoubek, Michael (Editor), Lienbacher, Georg (Editor)
Format: eBook
Language:German
Published: Vienna Springer Vienna 1999, 1999
Edition:1st ed. 1999
Series:Texte zur Rechtspolitik
Subjects:
Law
Online Access:
Collection: Springer Book Archives -2004 - Collection details see MPG.ReNa
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020 |a 9783709163658 
100 1 |a Holoubek, Michael  |e [editor] 
245 0 0 |a Rechtspolitik der Zukunft - Zukunft der Rechtspolitik  |h Elektronische Ressource  |c herausgegeben von Michael Holoubek, Georg Lienbacher 
250 |a 1st ed. 1999 
260 |a Vienna  |b Springer Vienna  |c 1999, 1999 
300 |a XVI, 428 S.  |b online resource 
505 0 |a Zukunft der Rechtspolitik -- Zukunft der Rechtspolitik - eine Einleitung -- Rechtswissenschaftliche Rechtspolitik? Plädoyer für einen (weiteren) Gegenstand der Rechtswissenschaften -- Die Qualität der Gesetze — staatsrechtliche und legistische Verantwortlichkeiten im Gesetzgebungsprozeß -- Rechtserzeugung heute – Rechtserzeugung im 21. Jahrhundert -- Legitimationsdefizite im Rechtsetzungsprozeß der EU -- Die zukünftige Bedeutung der Staatsfunktion „Gerichtsbarkeit“ für die Rechtsetzung -- Rechtspolitik der Zukunft -- Rechtspolitik der Zukunft – Zivilrecht Freiheitssicherung durch Privatrecht -- Rechtspolitik der Zukunft — Arbeits- und Sozialrecht -- Rechtspolitik der Zukunft – Medizinrecht -- Rechtspolitik der Zukunft - Innere Sicherheit -- Rechtspolitik der Zukunft – Informationsrecht -- Rechtspolitik der Zukunft – Umweltrecht -- Diskussionsbeiträge -- Rechtspolitik der Zukunft -- Rechtspolitik der Zukunft -- Rechtspolitik der Zukunft -- Rechtspolitik der Zukunft -- Rechtspolitik der Zukunft - Realismus und Utopie -- Autorinnen- und Autorenverzeichnis 
653 |a Fundamentals of Law 
653 |a Law 
700 1 |a Lienbacher, Georg  |e [editor] 
041 0 7 |a ger  |2 ISO 639-2 
989 |b SBA  |a Springer Book Archives -2004 
490 0 |a Texte zur Rechtspolitik 
028 5 0 |a 10.1007/978-3-7091-6365-8 
856 4 0 |u https://doi.org/10.1007/978-3-7091-6365-8?nosfx=y  |x Verlag  |3 Volltext 
082 0 |a 340.1 
520 |a Fragen der Rechtsgestaltung, nach geeigneten und in der Sache passenden rechtlichen Handlungs-und Organisations­ formen oder nach gegenstandsadäquaten Regelungstechniken werden von der Rechtswissenschaft in Österreich nur am Ran­ de aufgegriffen. Dieser Befund kontrastiert in auffälliger Weisc mit dem Umstand, daß viele Juristen in rechtsgestaltenden Funktionen tätig und dort tagtäglich mit dem Problem kon­ frontiert sind, in unterschiedlichsten Sachbereichen für die Umsetzung politischer Regelungsziele die sachadäquaten recht­ lichen Umsetzungsmechanismen und -instrumente finden zu müssen. Sie werden dabei von der Rechtswissenschaft, sowohl was ihre Ausbildung, als auch was die wissenschaftliche Unter­ stützung durch Aufzeigen von Möglichkeiten und Alternativen anlangt, allein gelassen.  
520 |a Damit gehen aber auch grunds ätz li- VI Vorwort che gesellschaftspolitische Entscheidungen in den einzelnenRechtsgebieten immer mehr verloren. Eine Diskussion über grundsätzliche Zielvorstellungen (und nicht über punktuelle Änderungsvorschläge ) findet im Rahmen des formalisierten Gesetzgebungsverfahrens kaum statt 
520 |a Dies verwundert um so mehr, als der Or­ Innovationsbedarf im Bereich rechtlicher Handlungs-und ganisationsformen und die Notwendigkeit neuer Regelungs­ zugänge allenthalben betont wird. Die praktisch tätigen Legisten können das Problem allein kaum bewältigen. Gesetzesvorhaben stehen weitgehend un­ ter dem Diktat tagespolitischer Bedürfnisse. Probleme wer­ den anlaßfallbezogen und punktuell gelöst. Der Gesetzgeber läuft oft gesellschaftlichen Entwicklungen hinterher und ist bloß bemüht, allzu unliebsamen Auswirkungen punktuell gegenzusteuern. Damit bekämpft er Symptome, wo Regulie­ rung von Ursachen notwendig wäre. Kongruenz und Geschlos­ senheit rechtlicher Teilsysteme gehen verloren bzw lösen sich auf. Hinter einer Flut von Einzelfallbestimmungen läßt sich nur mehr mit Mühe die Fiktion eines Regelungszusammen­ hangs aufrechterhalten.