Summary: | Eine Verkürzung der Verfahrensdauer bei der Betriebsprüfung wird seit langem gefordert. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts soll nun erreicht werden, dass Außenprüfungen zeitnaher abgeschlossen werden. Für Prüfende und Steuerpflichtige gelten neue Anforderungen, wie z. B. erweiterte Mitwirkungspflichten für Unternehmen oder die geplante verkürzte Ablaufhemmung. Gleichzeitig versucht der Gesetzgeber einen erneuten Anlauf auf ein deutsches Standard-Audit-File-Tax (SAF-T). Eine erste Einführung war bereits im JStG 2020 geplant, die es jedoch nicht ins abschließende Gesetz geschafft hat. Ein weiterer Aspekt der Reform ist die Umsetzung der DAC 7 EU-Richtlinie, die bis 31.12.2022 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Um mehr Steuergerechtigkeit zu erreichen, sollen Betreibende digitaler Plattformen verpflichtet werden, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt werden. Ergänzend soll künftig ein automatischer Austausch von Informationen zu Anbietern erfolgen, die in einem Mitgliedstaat der EU steuerlich ansässig sind. Das Kompaktwissen informiert über die Neuerungen bei der Betriebsprüfung und gibt Antworten auf daraus resultierende Praxisprobleme
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