Summary: | Was darf man sagen? Was darf man warum nicht (mehr) sagen? In jeder möglichen Antwort spiegeln sich politische Überzeugungen, Verfolgungs- und Durchsetzungsinteressen, manchmal auch Opfereigenschaften. Allgemeine Menschenrechte oder Prinzipien aus Art. 5 GG reichen jedenfalls für eine brauchbare Lösung nicht aus. Dargestellt werden deshalb konkrete Entscheidungen und historische Entwicklungen, die von amerikanischen Problemen der Hate Speech bis zu deutschen mit der „Auschwitzlüge“ reichen. Straftatbestände werden mit der Rechtsprechung zum Persönlichkeitsrecht und den gängigen Gesichtspunkten zur verfassungsrechtlichen Abwägung verglichen. Zur Anschauung dienen Situationsfelder aus Beleidigung, Staatsschutz, Nötigung und schließlich Täuschung.
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