Recht hält jung Zur Entstehung der Jugend aus rechtshistorischer Sicht: Deutschland im langen 19. Jahrhundert (ca. 1800–1919)

Recht hält jung. Recht macht alt. Diese plakativen Sätze enthalten eine Annahme: Das Lebensalter ist Resultat einer sozialen Definition, zu der das Recht erheblich beiträgt. Altersgrenzen und altersspezifische Regeln legen fest, wann wir als Volljährige mit allen bürgerlichen Rechten ausgestattet si...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Ruppert, Stefan ([Autor])
Format: eBook
Language:German
Published: Frankfurt am Main Klostermann 2023
Subjects:
Online Access:
Collection: Nomos - Collection details see MPG.ReNa
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520 |a Recht hält jung. Recht macht alt. Diese plakativen Sätze enthalten eine Annahme: Das Lebensalter ist Resultat einer sozialen Definition, zu der das Recht erheblich beiträgt. Altersgrenzen und altersspezifische Regeln legen fest, wann wir als Volljährige mit allen bürgerlichen Rechten ausgestattet sind. Sie geben vor, wann wir zur Schule und in Ruhestand zu gehen haben. Das rechtlich determinierte Lebensalter weist uns jederzeit eine soziale Rolle zu. Es formuliert Pflichten, Freiheiten, Schutzbestimmungen und Verhaltenserwartungen, wie sie im Schulrecht, Wehrrecht, Jugendstrafrecht und Wahlrecht, aber auch an Gesetzen gegen Kinder- und Jugendarbeit greifbar werden. Die rechtliche Entstehung der Jugend als Moratorium der Reifezeit soll in diesem Buch vor allem am Beispiel Preußen während des langen 19. Jahrhunderts erzählt werden.