Summary: | Internal Investigations gewinnen in der Praxis der Rechtsberatung immer größere Bedeutung und stehen im Fokus des Gesetzgebers. Für die sich dabei stellenden Rechtsfragen, insbesondere im Umgang mit Erkenntnissen aus Mitarbeiterinterviews, existieren bislang keine gesetzlichen Regelungen oder einheitliche Standards. Diese Arbeit untersucht das Spannungsverhältnis, welches sich aus einer noch strittigen arbeitsrechtlichen Auskunftspflicht von Mitarbeitern und der Weitergabe dieser Erkenntnisse durch das kooperierende Unternehmen an die ermittelnde Staatsanwaltschaft ergibt. Dabei werden verschiedene Lösungsansätze beleuchtet, um die sich aus dem Transfer der Erkenntnisse ins Strafverfahren ergebende Gefahr einer Umgehung der Selbstbelastungsfreiheit der Mitarbeiter aufzulösen. Die Autorin gelangt zu dem Ergebnis, dass zum Schutz der Mitarbeiter für verpflichtende selbstbelastende Angaben ein Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren erforderlich ist. / »The Cooperation of Companies with German Criminal Prosecution Authorities. Internal Investigations, Interviews with Employees and nemo-tenetur Principle« -- This thesis on Internal Investigations focuses on the conflict between the obligations of employees to provide information in interviews and the company’s transfer of this information to public prosecutors. To protect the employees’ right against self-incrimination in case of companies submitting incriminating information obtained in interviews to public prosecutors, the author suggests the inadmissibility of such information in criminal proceedings against the employees
|