Summary: | Die Arbeit befasst sich mit dem Thema innerparlamentarischer Delegationen, also mit der Frage, ob und wenn ja, unter welchen Bedingungen Kompetenzen des Plenums auf Ausschüsse und andere parlamentarische Untergliederungen übertragen werden dürfen. Derartige Delegationen dienen der Funktionsfähigkeit des Parlaments, beeinträchtigen aber das Demokratie- und das Repräsentationsprinzip. Dennoch sind sowohl Vorbereitungs- als auch Entscheidungskompetenzen prinzipiell delegierbar. Bei der Beurteilung konkreter Delegationen ist dann zwischen einer absoluten und relativen Grenze zu unterscheiden. An der absoluten Grenze scheitern Delegationen, die wesentliche Kompetenzen zum Gegenstand haben, an der relativen scheitern Delegationen, die einer Abwägung der betroffenen Verfassungsprinzipien und -güter nicht standhalten. Für die Beurteilung, wann eine Kompetenz wesentlich und wann eine Delegation verhältnismäßig ist, kann auf einen Katalog verschiedener, allgemeiner Kriterien zurückgegriffen werden. / »Delegation of Parliament´s Powers to Committees« -- Parliament can generally delegate its powers to committees. These delegations further the efficiency of Parliament. However, decision of committees are not as representative and less democratic as decisions by the whole Parliament. Thus, only powers that are not of great political importance can be transferred. Additionally, even if a power is not of such importance, the delegation has to be proportionate. Therefore, it is necessary to balance the relevant constitutional principles
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