Das Polizeirecht als ein durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bestimmtes System von Abwägungsentscheidungen

Es fällt auf, dass sich im Polizeirecht viele unbestimmte Rechtsbegriffe und »Regeln« finden, obwohl es zu grundrechtseingreifenden Maßnahmen ermächtigt, die durch das Gesetz an sich hinreichend vorgezeichnet sein müssen. Der Autor vertritt die These, dass sich der Inhalt mancher Facetten des unbest...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Brenz, Jan
Format: eBook
Language:German
Published: Berlin Duncker & Humblot 2018
Edition:1st ed
Series:Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht
Subjects:
Online Access:
Collection: Duncker & Humblot eBooks 2007- - Collection details see MPG.ReNa
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520 |a Es fällt auf, dass sich im Polizeirecht viele unbestimmte Rechtsbegriffe und »Regeln« finden, obwohl es zu grundrechtseingreifenden Maßnahmen ermächtigt, die durch das Gesetz an sich hinreichend vorgezeichnet sein müssen. Der Autor vertritt die These, dass sich der Inhalt mancher Facetten des unbestimmten Rechtsbegriffs der Gefahr allein aus ihrem normativen Kontext erschließen lässt. Im Übrigen nimmt er an, dass die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Maßnahme und die Ausfüllung aller damit verbundenen Wertungsspielräume durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz geprägt sind. Der Autor zeigt, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur die Ermessensausübung durch die Polizei determiniert, sondern dass die rechtlichen Anforderungen an polizeiliche Maßnahmen insgesamt auf einem durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bestimmten System von Abwägungsentscheidungen beruhen. / »The Police Law as a System of Weighing up Decisions Determined by the Principle of Proportionality« -- The author shows that the content of many facets of the indefinite legal concept of »Gefahr« can be developed solely from a normative context. Moreover, he demonstrates that the principle of proportionality not only determines the police's exercise of discretion, but that the legal requirements for police measures as a whole are based on a system of weighing up decisions determined by the principle of proportionality