Entstehung und Fortbildung des Enquête- und Untersuchungsrechts in Deutschland Rechtsentwicklungen aus 200 Jahren

Dabei führt die übermäßige Politisierung des parlamentarischen Selbstinformationsrechts dazu, dass – unter Negation der Enquêtefunktion – andere als Kontrolluntersuchungen teils als unzulässig gelten. Eine zweite Fehlentwicklung, die mit einer Hypertrophie der Minderheitenrechte einhergeht und die R...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Linke, Tobias
Format: eBook
Language:German
Published: Berlin Duncker & Humblot 2015
Edition:1st ed
Series:Das Öffentliche Recht. Habilitationen
Subjects:
Online Access:
Collection: Duncker & Humblot eBooks 2007- - Collection details see MPG.ReNa
Description
Summary:Dabei führt die übermäßige Politisierung des parlamentarischen Selbstinformationsrechts dazu, dass – unter Negation der Enquêtefunktion – andere als Kontrolluntersuchungen teils als unzulässig gelten. Eine zweite Fehlentwicklung, die mit einer Hypertrophie der Minderheitenrechte einhergeht und die Rolle von Regierung und Mehrheit im Untersuchungsverfahren über Gebühr schwächt, besteht in der Überbetonung der sachwidrig verobjektivierten Kontrollfunktion. / Tobias Linke has studied the development of the right of inquiry, as a right of self-information and instrument of control, for government during the 19th century. As a result of this historical study, he criticizes various aspects of the »modern« interpretation and practice of Art. 44 GG (German Constitution), which bring to the fore the minority rights and the control of the government, and he proposes changes in the interpretation and implementation of this article
Obwohl der Reichstag nicht über ein Pendant zu Art. 82 PrVerf 1850 verfügte, beteiligten die Regierungen, dem Vorbild der preußischen Eisenbahnenquête folgend, später Abgeordnete an verschiedenen Enquêten. Erst die Novemberrevolution brachte die informationsrechtliche Emanzipation: Mit Art. 34 RVerf 1919 zog die Weimarer Nationalversammlung einerseits Schlussfolgerungen aus Demokratisierung und Parlamentarisierung, andererseits aber auch aus der Verfassungsgeschichte. Das 1917 von Max Weber, der als Vater des modernen Enquête- und Untersuchungsrechts gilt, entwickelte Grundkonzept eines Minderheitenrechts mit robusten Untersuchungsbefugnissen fügt sich ebenfalls in die Entwicklung ein. Zwischen 1919 und 1932 verkam das Untersuchungsrecht zu einem Agitations- und Kampfmittel. Die heute gängige Interpretation von Art. 44 GG ist erkennbar durch diese letzte Phase beeinflusst.
Das Enquête- und Untersuchungsrecht gehört zu den wichtigsten parlamentarischen Rechten. Obwohl seine Anfänge häufig bis auf das Jahr 1816 zurückdatiert werden, entstanden unter dem monarchischen Prinzip zunächst bloß Fremdinformationsmechanismen. Der Gedanke eines eigenständigen Selbstinformations- und Kontrollinstruments der Volksvertretung brach sich erst in der Märzrevolution Bahn. Für die weitere Entwicklung wurde die Staatspraxis im Königreich Preußen prägend. --
Physical Description:1380 p. 1.380 S.
ISBN:9783428546091