Public Private Partnership und Korruption

Main description: Public Private Partnership (kurz PPP) steht für die Zusammenarbeit von Privaten und der öffentlichen Hand zur gemeinsamen Erfüllung einer Aufgabe. Als gemischtwirtschaftliche Unternehmen befinden sich PPP in einem Graubereich zwischen der Organisations und Aufgabenprivatisierung.Si...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Noltensmeier, Silke
Format: eBook
Language:German
Published: Berlin Duncker & Humblot GmbH 2009
Edition:1. Auflage.
Series:Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge
Online Access:
Collection: Duncker & Humblot eBooks 2007- - Collection details see MPG.ReNa
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505 0 |a Inhaltsübersicht: Einleitung und Gang der Darstellung 1. Teil: Problemaufriss und Grundlagen: Public Private Partnership Korruption Die Legaldefinition des § 11 I Nr. 2 StGB Zusammenfassung 2. Teil: Die Amtsträgereigenschaft i.S.v. § 11 I Nr. 2c StGB in Unternehmen der Organisationsprivatisierung: Die Rechtsprechung des BGH zu § 11 I Nr. 2c StGB auf dem Gebiet der Organisationsprivatisierung Beurteilung der Rechtsprechung des BGH Zusammenfassende Bewertung der Rechtsprechung des BGH zu Unternehmen der Organisationsprivatisierung Zusammenfassung 3. Teil: Mitarbeiter von PPP als Amtsträger i. S. v. § 11 I Nr. 2c StGB?: Der Referenzfall: "Kölner Müllskandal": BGH 5 StR 119/05 Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung durch PPP PPP als "sonstige Stellen" i. S. v. § 11 I Nr. 2c StGB Die Bestellung Zusammenfassung 4. Teil: PPP und Korruption: Die klassischen Korruptionsdelikte Die typischen Begleittaten der Korruptionsdelikte Zusammenfassung Gesamtzusammenfassung der Ergebnisse der Untersuchung Literaturverzeichnis Sachwortverzeichnis. 
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520 |a Main description: Public Private Partnership (kurz PPP) steht für die Zusammenarbeit von Privaten und der öffentlichen Hand zur gemeinsamen Erfüllung einer Aufgabe. Als gemischtwirtschaftliche Unternehmen befinden sich PPP in einem Graubereich zwischen der Organisations und Aufgabenprivatisierung.Silke Noltensmeier widmet sich schwerpunktmäßig der Frage, ob PPPMitarbeiter Amtsträger nach § 11 I Nr. 2c StGB sein können. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass § 11 I Nr. 2c StGB auf PPPMitarbeiter grundsätzlich keine Anwendung finden kann, sofern der private Partner aktiv am Unternehmen beteiligt ist. Nach den außerstrafrechtlichen Regelungen zum Betrieb gemischtwirtschaftlicher Unternehmen sind die Steuerungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand schwächer als es zur Bejahung von § 11 I Nr. 2c StGB erforderlich wäre. Allein bei Unternehmen der Organisationsprivatisierung und PPP mit einer stillen privaten Beteiligung kann im Einzelfall eine staatliche Steuerung i. S. e. Behördenäquivalenz vorliegen. Die Verfasserin konkretisiert die von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze, indem sie einen Kriterienkatalog entwickelt, wann i. d. R. von einer staatlichen Steuerung auzugehen ist.Bei Anwendung und Auslegung der klassischen Korruptionstatbestände der §§ 331 ff.; 299 StGB können sich aufgrund der Nähe der PPP zur Privatwirtschaft Probleme ergeben. So etwa bei der Bestimmung der Tätereigenschaft bei mehraktigen Korruptionssachverhalten oder der Frage nach dem Maßstab zur Bestimmung sozialadäquater Zuwendungen.Ausgezeichnet mit dem Promotionspreis der Rechts und Wirtschaftwissenschaftlichen Fakultät der Universität ErlangenNürnberg 2008.