Summary: | Die Künstlersozialabgabe als Teil des Systems der Künstlersozialversicherung ist bereits seit über 30 Jahren geltendes Recht. Allerdings herrscht bei vielen Unternehmen immer noch Unkenntnis über die bestehende Abgabepflicht. Das liegt u. a. daran, dass die Künstlersozialabgabe mit dem klassischen Begriff des Künstlers (z. B. Malerei, Schauspiel, Musik) unzureichend beschrieben wird. Außerdem hat die Künstlersozialabgabepflicht durch den Übergang des Prüfungsrechts auf die Deutsche Rentenversicherung an Bedeutung gewonnen. Die bisher durchgeführten Außenprüfungen haben gezeigt, dass bei Weitem noch nicht alle abgabepflichtigen Unternehmen ihrer Verpflichtung zur Zahlung der Künstlersozialabgabe nachkommen. Das Verfahren und die Prüfung, ob und gegebenenfalls welche Entgelte der Künstlersozialabgabe unterliegen, stellt Unternehmen vor hohe Anforderungen. Trotz einiger Vereinfachungsregelungen bleibt die Künstlersozialabgabe ein kompliziertes Konstrukt, das es den Betrieben schwer macht, ihre Abgabepflicht und Abgabeschuld zu erkennen
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