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LEADER |
02259nmm a2200265 u 4500 |
001 |
EB002115805 |
003 |
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005 |
00000000000000.0 |
007 |
cr||||||||||||||||||||| |
008 |
221019 ||| ger |
020 |
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|a 9783428526154
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100 |
1 |
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|a Hummel, Lars
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245 |
0 |
0 |
|a Verfassungsrechtsfragen der Verwendung staatlicher Einnahmen
|h [electronic resource]
|b Zugleich ein Beitrag zum Finanz- und Haushaltsverfassungsrecht
|c Hummel, Lars
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250 |
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|a 1. Auflage
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260 |
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|a Berlin
|b Duncker & Humblot GmbH
|c 2008, 2008
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300 |
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|a 590 S.
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653 |
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|a Staatliche Einnahmen
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653 |
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|a Finanzordnung
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653 |
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|a Verfassungsrecht
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041 |
0 |
7 |
|a ger
|2 ISO 639-2
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989 |
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|b WISO
|a wiso-net eBooks
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490 |
0 |
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|a Schriften zum Öffentlichen Recht
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856 |
4 |
0 |
|u https://www.wiso-net.de/document/DUHU__9783428526154590
|x Verlag
|3 Volltext
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082 |
0 |
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|a 300
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520 |
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|a Das Schwergewicht der wissenschaftlichen Durchdringung der grundgesetzlichen Finanzordnung lag bislang vorrangig bei den um die Erhebung staatlicher Einnahmen und - mit Abstrichen - ihre Verwaltung kreisenden Verfassungsrechtsfragen. Demgegenüber hat die Verwendung der staatlichen Einnahmen eine - gemessen an ihrer praktischen Bedeutung - alles in allem eher spärliche übergreifende, das heißt über Einzelprobleme hinausgehende Erörterung erfahren.Die hier bestehende Lücke sucht der Verfasser der vorliegenden Arbeit thematisch umfassend zu schließen. Dabei geht Lars Hummel in der Weise vor, daß er nach einer eingrenzenden Grundlegung zunächst den äußeren verfassungsrechtlichen Rahmen umreißt und sich den durch die Einnahmeverwendung regelmäßig berührten Verfassungsprinzipien und ihrer Einwirkungskraft zuwendet. Mit den Grundlagen der Zweckbindung staatlicher Einnahmen, der Grundrechtsrelevanz der Einnahmeverwendung sowie dem Verhältnis von Vereinnahmungs- und Verwendungszweck befaßt sich ein weiterer Teil. Im letzten Teil schließlich behandelt der Autor die Verwendungsbedingungen der einzelnen Arten staatlicher Einnahmen. Insgesamt wird gezeigt, daß Legislative und Exekutive sich zwar einem ausgedehnten Netz verfassungsrechtlicher Bindungen ausgesetzt sehen, gleichwohl einen recht weitgehenden Handlungsspielraum besitzen
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