Summary: | Neben den gesundheitlichen Folgen rücken immer mehr auch die wirtschaftlichen und steuerlichen Auswirkungen Corona-Krise in den Fokus. Auch Betriebe des Baugewerbes sind betroffen und mussten bereits handeln. Der Gesetzgeber hat vielfältige Maßnahmen zur Reduzierung der Pandemiefolgen beschlossen. Hierzu zählen die Stundung von Beiträgen für beitragspflichtige Unternehmen, eine zinslose Stundung von bis zum 31.12.2020 fälliger Umsatzsteuer, aber auch Entschädigungen. Das „Gesetz zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds" führt zu Hilfsprogrammen in Milliardenhöhe, die insbesondere Kleinunternehmen und Selbstständige nutzen können. Die Baubranche kann hiervon profitieren. Weitere Änderungen betreffen die Erleichterung gesetzlicher Anforderungen im Arbeits- und Sozialrecht. So kam es zu einer Ausweitung der Zeitgrenzen für die geringfügige Beschäftigung in Form der kurzfristigen Beschäftigung. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die verstärkt am Bau eingesetzten Saisonarbeiter relevant. Lesen Sie im Kompaktwissen, welche Maßnahmen speziell Baubetriebe in der Corona-Krise nutzen können
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