GeschGehG Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Mit der Know-how-Schutz-Richtlinie (RL 2016/943/EU) wird das Geheimnisschutzrecht europaweit erstmalig harmonisiert. Der deutsche Gesetzgeber setzt die europarechtlichen Vorgaben durch das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in einem eigenständigen Stammgesetz um. Die bisher stra...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Hoeren, Thomas ([Herausgeberin/-geber])
Other Authors: Münker, Reiner ([Herausgeberin/-geber])
Format: eBook
Language:German
Published: Berlin ; Boston De Gruyter 2021, ©2021
Series:De Gruyter Kommentar
Subjects:
Online Access:
Collection: DeGruyter MPG Collection - Collection details see MPG.ReNa
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100 1 |a Hoeren, Thomas  |e [Herausgeberin/-geber] 
245 0 0 |a GeschGehG  |h Elektronische Ressource  |b Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen  |c Hoeren/Münker 
260 |a Berlin ; Boston  |b De Gruyter  |c 2021, ©2021 
300 |a XVII, 551 Seiten 
505 0 |a Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- Allgemeines Literaturverzeichnis -- Bearbeiterverzeichnis -- ABSCHNITT 1 Allgemeines -- Vorbemerkungen zu §§ 1 bis 2 -- § 1 Anwendungsbereich -- § 2 Begriffsbestimmungen -- Vorbemerkungen zu §§ 3 bis 5 -- § 3 Erlaubte Handlungen -- § 4 Handlungsverbote -- § 5 Ausnahmen -- ABSCHNITT 2 Ansprüche bei Rechtsverletzungen -- Vorbemerkungen zu §§ 6 bis 14 -- § 6 Beseitigung und Unterlassung -- § 7 Vernichtung; Herausgabe; Rückruf; Entfernung und Rücknahme vom Markt -- § 8 Auskunft über rechtsverletzende Produkte; Schadensersatz bei Verletzung der Auskunftspflicht -- § 9 Anspruchsausschluss bei Unverhältnismäßigkeit -- § 10 Haftung des Rechtsverletzers -- § 11 Abfindung in Geld -- § 12 Haftung des Inhabers eines Unternehmens -- § 13 Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung -- § 14 Missbrauchsverbot -- ABSCHNITT 3 Verfahren in Geschäftsgeheimnisstreitsachen -- Vorbemerkungen zu §§ 15 bis 22 -- § 15 Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung -- § 16 Geheimhaltung -- § 17 Ordnungsmittel -- § 18 Geheimhaltung nach Abschluss des Verfahrens -- § 19 Weitere gerichtliche Beschränkungen -- § 20 Verfahren bei Maßnahmen nach den §§ 16 bis 19 -- § 21 Bekanntmachung des Urteils -- § 22 Streitwertbegünstigung -- ABSCHNITT 4 Strafvorschriften -- § 23 Verletzung von Geschäftsgeheimnissen -- ANHANG -- Übergangsregelungen -- Muster einer Geheimhaltungsvereinbarung -- Sachverzeichnis 
653 |a Germany. Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen 
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700 1 |a Münker, Reiner  |e [Herausgeberin/-geber] 
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520 3 |a Mit der Know-how-Schutz-Richtlinie (RL 2016/943/EU) wird das Geheimnisschutzrecht europaweit erstmalig harmonisiert. Der deutsche Gesetzgeber setzt die europarechtlichen Vorgaben durch das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in einem eigenständigen Stammgesetz um. Die bisher strafrechtlich ausgestaltete Rechtsmaterie wird dabei auf ein zivilrechtlich geprägtes Fundament umgestellt. Eine solch tiefgreifende Reform verläuft erwartungsgemäß nicht reibungslos und so stellt sich trotz zahlreicher Debatten und Verbesserungsvorschläge im Gesetzgebungsverfahren eine Vielzahl von Fragen rund um das neue Geheimnisschutzrecht, die es zu beantworten gilt. Nur beispielhaft zu nennen sind hier das Kollisionsrecht, prozessuale Fragestellungen und die Neugestaltung der Folgeansprüche. Diese Fragen zu beantworten nimmt sich ein exzeptioneller Kommentar zum Geheimnisschutzrecht unter dem Dach des De Gruyter-Verlags an. Unter der Herausgeberschaft von Herrn Prof. Dr. Thomas Hoeren und Herrn Dr. Reiner Münker versammelt sich ein kleines Team von 15 bis 20 hoch spezialisierten Autoren aus Wissenschaft und Praxis, um mit einem einzigartigen und innovativen Ansatz das neue Geheimnisschutzrecht zu beleuchten. Das Projekt zeichnet sich gegenüber anderen Kommentaren durch vier Besonderheiten aus: Grundlage ist ein alternativer Kommentaransatz, der das Geheimnisschutzrecht als eigenständig ausgestalteten Teil des Lauterkeitsrechts ansieht. Der Kommentar weicht damit von IP-rechtlich geprägten Ansätzen ab und greift die vom Gesetzgeber ausgegebene Zielrichtung ausdrücklich auf. Ein besonderes Augenmerk wird im Rahmen der Kommentierung außerdem auf Compliance-Aspekte unter Berücksichtigung des Arbeitsrechts gelegt. Der erlesene Kreis an Autoren ermöglicht dabei eine einzigartige Verschmelzung von Wissenschaft und Praxis.