Einrichtungsgarantien Entstehung, Wurzeln, Wandlungen und grundgesetzmäßige Neubestimmung einer dogmatischen Figur des Verfassungsrechts

Constitutional Guarantees. Origins, Changes and a New Definition of a Dogmatic Figure in Constitutional Law.

Bibliographic Details
Main Author: Mager, Ute
Format: eBook
Language:German
Published: Tübingen Mohr Siebeck 2003
Edition:1. Aufl.
Series:Jus Publicum
Subjects:
Online Access:
Collection: Mohr Siebeck eBooks - Collection details see MPG.ReNa
Description
Summary:Constitutional Guarantees. Origins, Changes and a New Definition of a Dogmatic Figure in Constitutional Law.
Ute Mager analyzes a special category of constitutional guarantees which have been a part of German legal theory since the Weimar Constitution in 1919. She shows that under the Grundgesetz this category has to be freed from its original theoretical context as found in the historical school of law. The function of constitutional guarantees can no longer be to protect institutions because of their historical value; they can be defined today as constitutional guarantees of autonomy.
Die Lehre von den Einrichtungsgarantien entstand zur Zeit der Weimarer Republik. Die von ihr umfaßten Kategorien Rechtsinstitutsgarantie und institutionelle Garantie finden aber auch heute noch vielfach Verwendung, ohne daß allerdings Klarheit über Inhalt und Funktion, Gemeinsamkeiten und Trennendes oder auch nur über den Anwendungsbereich dieser beiden Kategorien bestünde. Ute Mager weist nach, daß die Lehre von den Einrichtungsgarantien schon zur Zeit der Weimarer Republik bei dem gleichbleibenden Ziel, den Vorrang der Verfassung vor dem einfachen Recht zu begründen, über eine erhebliche, in je unterschiedlichem Vorverständnis gründende Variationsbreite verfügte. Zur Vertiefung des Verständnisses geht die Autorin den ideengeschichtlichen Wurzeln der Lehre nach, die in Grundannahmen der Historischen Rechtsschule über Entstehung und Wesen des Rechts zu finden sind. Sie analysiert ausführlich die heutige Begriffsverwendung und verfolgt Rezeption und Wandel der Kategorie unter dem gegenüber der Weimarer Reichsverfassung in seiner Verbindlichkeit wesentlich gestärkten Grundgesetz. Hieran schließt die Systembildung an, wobei als heutige Funktion von Einrichtungsgarantien der Schutz von Autonomie im Sinne selbstbestimmter Gestaltung von privaten Rechtsverhältnissen bzw. staatsferner Wahrnehmung von öffentlichen Aufgaben ermittelt wird. Schließlich legt Ute Mager die sich daraus ergebenden Konsequenzen für den Anwendungsbereich und den Schutzgehalt der Kategorie Einrichtungsgarantie dar.
Ute Mager analyses a special category of constitutional guarantees - »Einrichtungsgarantien«, which are known in the German legal theory since the constitution of Weimar (1919).She shows, that under the Basic Law the category has to be freed from the original theoretical context, which is found in the Historische Rechtsschule. The function of »Einrichtungsgarantien« can no longer be seen in the protection of institutions because of their historical value. Today »Einrichtungsgarantien« are to be defined as constitutional guarantees of autonomy. As to private persons this means the protection of the faculty to regulate freely their legal relations. As to public functions it means the protection of the competence to fulfill the function as own affair.
Ute Mager klärt Anwendungsbereich, Inhalt und Gewährleistungsumfang der aus der Weimarer Staatsrechtslehre für das Grundgesetz überkommenen verfassungsdogmatischen Kategorie der Einrichtungsgarantien, indem sie diese als Autonomiegewährleistungen neu bestimmt.
Die Lehre von den Einrichtungsgarantien entstand zur Zeit der Weimarer Republik. Die von ihr umfaßten Kategorien Rechtsinstitutsgarantie und institutionelle Garantie finden aber auch heute noch vielfach Verwendung, ohne daß allerdings Klarheit über Inhalt und Funktion, Gemeinsamkeiten und Trennendes oder auch nur über den Anwendungsbereich dieser beiden Kategorien bestünde. Ute Mager weist nach, daß die Lehre von den Einrichtungsgarantien schon zur Zeit der Weimarer Republik bei dem gleichbleibenden Ziel, den Vorrang der Verfassung vor dem einfachen Recht zu begründen, über eine erhebliche, in je unterschiedlichem Vorverständnis gründende Variationsbreite verfügte. Zur Vertiefung des Verständnisses geht die Autorin den ideengeschichtlichen Wurzeln der Lehre nach, die in Grundannahmen der Historischen Rechtsschule über Entstehung und Wesen des Rechts zu finden sind. Sie analysiert ausführlich die heutige Begriffsverwendung und verfolgt Rezeption und Wandel der Kategorie unter dem gegenüber der Weimarer Reichsverfassung in seiner Verbindlichkeit wesentlich gestärkten Grundgesetz. Hieran schließt die Systembildung an, wobei als heutige Funktion von Einrichtungsgarantien der Schutz von Autonomie im Sinne selbstbestimmter Gestaltung von privaten Rechtsverhältnissen bzw. staatsferner Wahrnehmung von öffentlichen Aufgaben ermittelt wird. Schließlich legt Ute Mager die sich daraus ergebenden Konsequenzen für den Anwendungsbereich und den Schutzgehalt der Kategorie »Einrichtungsgarantie« dar.
Item Description:EBS Rechtswissenschaft 2024
PublicationDate: 20200518
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Retro-Paket-eBook-collection bis 2015
Physical Description:XXII, 527 Seiten
ISBN:9783161580161