Die nationalsozialistische Disziplinaramnestie des Jahres 1933
Die nationalsozialistische Disziplinaramnestie vom 23. Juni 1933 (Gesetz über die Aufhebung der im Kampf für die nationale Erhebung erlittenen Dienststrafen und sonstigen Maßregelungen) bestimmte die vollumfängliche Rehabilitierung solcher Beamter, die vor 1933 aus nationalsozialistischer Gesinnung...
Main Author: | |
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Format: | eBook |
Language: | German |
Published: |
Tübingen
Mohr Siebeck
2018
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Edition: | 1. Aufl. |
Series: | Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts
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Subjects: | |
Online Access: | |
Collection: | Mohr Siebeck eBooks - Collection details see MPG.ReNa |
Summary: | Die nationalsozialistische Disziplinaramnestie vom 23. Juni 1933 (Gesetz über die Aufhebung der im Kampf für die nationale Erhebung erlittenen Dienststrafen und sonstigen Maßregelungen) bestimmte die vollumfängliche Rehabilitierung solcher Beamter, die vor 1933 aus nationalsozialistischer Gesinnung heraus Disziplinarstrafen oder sonstige Maßregelungen aufgrund ihres Eintretens gegen die Weimarer Republik erfahren hatten. Mit dem Erlass der Amnestie verdeutlichten die Nationalsozialisten, dass auch für die Beamtenschaft eine neue Ära angebrochen war. Das Gesetz wurde als eine einseitige Zweckamnestie und ein Spezialpardon für die alten Nationalsozialisten in der Beamtenschaft konzipiert. Nadja Krüll untersucht diese Rechtsvorschriften in der Theorie, aber auch ihre Anwendung in der Praxis. Die NS-Amnestie vom 23. Juni 1933 bestimmte die vollumfängliche Rehabilitierung solcher Beamten, die vor 1933 aus nationalsozialistischer Gesinnung heraus Disziplinarstrafen oder sonstige Maßregelungen aufgrund ihres Eintretens gegen die Weimarer Republik erfahren hatten. Nadja Krüll untersucht diese Rechtsvorschriften in Theorie und Praxis.hatten. Nadja Krüll untersucht diese Rechtsvorschriften in Theorie und Praxis. The NS-amnesty of June 23, 1933 allowed the complete rehabilitation of officials who had been punished or subjected to other disciplinary measures prior to 1933 because of their Nazi sympathies and opposition to the Weimar Republic. Nadja Krüll examines the theory and practice of this legislation. The 1933 Amnesty for Disciplined National Socialist Civil Service Sympathizers. Die nationalsozialistische Disziplinaramnestie vom 23. Juni 1933 (»Gesetz über die Aufhebung der im Kampf für die nationale Erhebung erlittenen Dienststrafen und sonstigen Maßregelungen«) bestimmte die vollumfängliche Rehabilitierung solcher Beamter, die vor 1933 aus nationalsozialistischer Gesinnung heraus Disziplinarstrafen oder sonstige Maßregelungen aufgrund ihres Eintretens gegen die Weimarer Republik erfahren hatten. Mit dem Erlass der Amnestie verdeutlichten die Nationalsozialisten, dass auch für die Beamtenschaft eine neue Ära angebrochen war. Das Gesetz wurde als eine einseitige Zweckamnestie und ein Spezialpardon für die alten Nationalsozialisten in der Beamtenschaft konzipiert. Nadja Krüll untersucht diese Rechtsvorschriften in der Theorie, aber auch ihre Anwendung in der Praxis. |
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Item Description: | Rechtswissenschaft 2018 EBS Rechtswissenschaft 2022 EBS Rechtswissenschaft 2023 EBS Rechtswissenschaft 2025 EBS Rechtswissenschaft 2024 PublicationDate: 20180614 EBS Rechtswissenschaft 2021 |
Physical Description: | XVIII, 284 Seiten |
ISBN: | 9783161561498 |