Die nationalsozialistische Disziplinaramnestie des Jahres 1933

Die nationalsozialistische Disziplinaramnestie vom 23. Juni 1933 (Gesetz über die Aufhebung der im Kampf für die nationale Erhebung erlittenen Dienststrafen und sonstigen Maßregelungen) bestimmte die vollumfängliche Rehabilitierung solcher Beamter, die vor 1933 aus nationalsozialistischer Gesinnung...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Krüll, Nadja
Format: eBook
Language:German
Published: Tübingen Mohr Siebeck 2018
Edition:1. Aufl.
Series:Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts
Subjects:
Online Access:
Collection: Mohr Siebeck eBooks - Collection details see MPG.ReNa
Description
Summary:Die nationalsozialistische Disziplinaramnestie vom 23. Juni 1933 (Gesetz über die Aufhebung der im Kampf für die nationale Erhebung erlittenen Dienststrafen und sonstigen Maßregelungen) bestimmte die vollumfängliche Rehabilitierung solcher Beamter, die vor 1933 aus nationalsozialistischer Gesinnung heraus Disziplinarstrafen oder sonstige Maßregelungen aufgrund ihres Eintretens gegen die Weimarer Republik erfahren hatten. Mit dem Erlass der Amnestie verdeutlichten die Nationalsozialisten, dass auch für die Beamtenschaft eine neue Ära angebrochen war. Das Gesetz wurde als eine einseitige Zweckamnestie und ein Spezialpardon für die alten Nationalsozialisten in der Beamtenschaft konzipiert. Nadja Krüll untersucht diese Rechtsvorschriften in der Theorie, aber auch ihre Anwendung in der Praxis.
Die NS-Amnestie vom 23. Juni 1933 bestimmte die vollumfängliche Rehabilitierung solcher Beamten, die vor 1933 aus nationalsozialistischer Gesinnung heraus Disziplinarstrafen oder sonstige Maßregelungen aufgrund ihres Eintretens gegen die Weimarer Republik erfahren hatten. Nadja Krüll untersucht diese Rechtsvorschriften in Theorie und Praxis.hatten. Nadja Krüll untersucht diese Rechtsvorschriften in Theorie und Praxis.
The NS-amnesty of June 23, 1933 allowed the complete rehabilitation of officials who had been punished or subjected to other disciplinary measures prior to 1933 because of their Nazi sympathies and opposition to the Weimar Republic. Nadja Krüll examines the theory and practice of this legislation.
The 1933 Amnesty for Disciplined National Socialist Civil Service Sympathizers.
Die nationalsozialistische Disziplinaramnestie vom 23. Juni 1933 (»Gesetz über die Aufhebung der im Kampf für die nationale Erhebung erlittenen Dienststrafen und sonstigen Maßregelungen«) bestimmte die vollumfängliche Rehabilitierung solcher Beamter, die vor 1933 aus nationalsozialistischer Gesinnung heraus Disziplinarstrafen oder sonstige Maßregelungen aufgrund ihres Eintretens gegen die Weimarer Republik erfahren hatten. Mit dem Erlass der Amnestie verdeutlichten die Nationalsozialisten, dass auch für die Beamtenschaft eine neue Ära angebrochen war. Das Gesetz wurde als eine einseitige Zweckamnestie und ein Spezialpardon für die alten Nationalsozialisten in der Beamtenschaft konzipiert. Nadja Krüll untersucht diese Rechtsvorschriften in der Theorie, aber auch ihre Anwendung in der Praxis.
Item Description:Rechtswissenschaft 2018
EBS Rechtswissenschaft 2022
EBS Rechtswissenschaft 2023
EBS Rechtswissenschaft 2025
EBS Rechtswissenschaft 2024
PublicationDate: 20180614
EBS Rechtswissenschaft 2021
Physical Description:XVIII, 284 Seiten
ISBN:9783161561498