Summary: | Die Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die an der politischen Willensbildung des Volkes teilhaben. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Ihrer Staatlichkeit zuwider praktizieren die Parteien die Grundrechte nicht als verbindliche Maximen. Parteimitgliedern droht der Parteiausschluß, wenn ihr Gebrauch der bürgerlichen Freiheiten, zumal ihre Meinungs-äußerungen, gegen die Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und der Partei schweren Schaden zufügt. Die Geschlossenheit ist das wichtigste Gut der parteilichen Parteien, nicht die bestmöglichen Erkenntnisse von Sein und Sollen. Parteiführer wollen Macht, Parteimitglieder wollen Mandate und Posten. Bürger, die um des Gemeinwohls willen auf Wahrheit und Richtigkeit bedacht sind, können in den oligarchischen Parteien nur schwer Wirkung entfalten. Der Rechtsschutz in den Parteien leidet Not. Die staatlichen Gerichte lassen den Schiedsgerichten der Parteien einen übermäßigen Spielraum für Parteiausschlüsse. / »Exclusions from Political Parties and Constitution« -- Citizens are largely dependent on the political parties if they want to fulfill their duty and, in recognition what is the common good, to participate in the political decision-making process of their state. The parties belong to the state and are committed to fundamental rights. Exclusions from parties are a means of power of the party oligarchies, the prerequisites of which do not meet the requirements of the rule of law and are difficult to reconcile with the constitutional political freedoms
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