Summary: | Auf der Grundlage der Systemtheorie hat Gunther Teubner eine soziologisch informierte Rechts- und Verfassungstheorie entwickelt, die nicht vom souveränen Staat, sondern von der funktional differenzierten Gesellschaft ausgeht. Anders als die überkommene Staatsrechtslehre annimmt, kann es Recht und Verfassung danach auch ohne Staat geben: einerseits in transnationalen Politikprozessen, andererseits in den „privaten“ Bereichen der Weltgesellschaft. Die Suche nach Einheit und Hierarchie des Rechts mag unter diesen Umständen vergeblich sein. Eine Vernetzung der verschiedenen staatlichen und nicht-staatlichen Verfassungsfragmente kann Teubner zufolge aber durch ein neuartiges Kollisionsrecht nach dem Vorbild des Internationalen Privatrechts gelingen. Mit Beiträgen von Ino Augsberg, Anna Beckers, Gralf-Peter Calliess, Pasquale Femia, Karl-Heinz Ladeur, Andreas Maurer, Riccardo Prandini, Ralf Seinecke, Thomas Vesting, Lars Viellechner
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