Falldenken im Verwaltungsrecht Ein systematisches Studienbuch

Das Studienbuch stellt die Grundlagen der Fallbearbeitung im Verwaltungsrecht dar. Im Mittelpunkt steht die Struktur der gutachterlichen Würdigung, die davon abhängt, welche Rechte und Ansprüche die Einzelnen im konkreten Fall gegen den Staat haben. Aufbauend auf einer systematischen Erläuterung die...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Funke, Andreas
Format: eBook
Language:German
Published: Berlin, Heidelberg Springer Berlin Heidelberg 2020, 2020
Edition:1st ed. 2020
Series:Tutorium Jura
Subjects:
Online Access:
Collection: Springer eBooks 2005- - Collection details see MPG.ReNa
Table of Contents:
  • 1. Teil Einleitung: Das Anliegen
  • Zur Orientierung
  • 2. Teil Grundlegung: Das Anspruchsmodell des Verwaltungsrechts: Rechte und Ansprüche als Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Rechtsbehelfe
  • Von der Norm zum subjektiven Recht, vom subjektiven Recht zum Anspruch
  • Die Ansprüche des Verwaltungsrechts
  • Die Ausgestaltung von Rechten durch Spielräume in den verwaltungsrechtlichen Normen
  • Die prozessuale Relevanz der Ansprüche
  • Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten
  • Die Verbandsklagen
  • 3. Teil Die verwaltungsrechtlichen Falltypen: Verwaltungsrechtliche Fälle konstruieren und lösen: Kartierung des Geländes
  • Falltypus 1: gewöhnliches Leistungsbegehren, originärer Anspruch auf Vornahme eines Realakts
  • Falltypus 2: gewöhnliches Leistungsbegehren, originärer Anspruch auf Erlass eines Verwaltungsaktes
  • Falltypus 3: kassatorisches Leistungsbegehren, reaktionsrechtlicher Anspruch des Adressaten eines Verwaltungsakts auf dessen Aufhebung
  • Falltypus 4: kassatorischesLeistungsbegehren, reaktionsrechtlicher Anspruch eines Dritten auf Aufhebung eines Verwaltungsakts
  • Falltypus 5: gewöhnliches Leistungsbegehren, auf ein Reaktionsrecht gestützt
  • Falltypus 6: gewöhnliches Leistungsbegehren, Reaktion auf Verletzung eines formellen subjektiven öffentlichen Rechts
  • Das Normenkontrollbegehren
  • 4. Teil Ausblick: Fazit: das Anspruchsmodell - wozu?
  • Anregungen für die juristische Ausbildung