Summary: | Bereits jetzt ist die gemeindliche Bauleitplanung das Kernstück des deutschen Baurechts. Aller Voraussicht nach wird ihr künftig noch stärkere Bedeutung zukommen. Mit ursächlich für diese Entwicklung sind das bebauungsrechtliche Planungserfordernis und das störfallrechtliche Abstandsgebot, die eine möglichst konfliktminimierende und sparsame Nutzung des Baulandes antreiben. Das Planungserfordernis ist ein durch Richterrecht geschaffener Belang und stellt ein in allen Baugebieten relevantes ungeschriebenes Zulassungshindernis für konfliktträchtige Großbauten dar. Es gibt vor, wann Diskrepanzen zwischen öffentlichen und privaten Interessen die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens erfordern. Das störfallrechtliche Abstandsgebot sieht eine Trennung von Industrieanlagen und schutzbedürftigen Gebieten vor. Eine solche Trennung kann im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens Behörden und Bauherren vor Probleme stellen, die zwingend durch Bauleitplanung zu lösen sind. / »The Planning Requirement in Building Law« -- The paper addresses two of the most important developments in German and European building and environmental law. Firstly it illustrates cases, in which building projects are too conflict-laden for building permits and have to be realized through land-use plans. Furthermore it explains the relevance of article 12 of the Seveso-II-Directive, which obliges member states of the European Union to ensure appropriate distances between industrial facilities and residential or other protected areas
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