Summary: | Müssen Kinder in Deutschland ab Geburt wahlberechtigt sein und Eltern als gesetzliche Vertreter für diese wählen? Es gibt kein Metakriterium, um dies zu beantworten, nur den selbstbezüglichen Grundsatz: »Alle, die durch ein Wahlsystem betroffen sein können, sind an der Konstruktion des Wahlrechts zu beteiligen.« Seit Jahrzehnten werden verfassungswidrige Ungleichbehandlungen von Kinderhabenden und Kindern, z.B. in der Sozialversicherung, diskutiert. Die Spaltung der Wahlbevölkerung verläuft dabei nicht zwischen Alt und Jung, oder zwischen Kinderlosen und Kinderhabenden, sondern zwischen Kinderlosen und Kinderarmen mit nur einem Kind auf der einen Seite, und Kinderhabenden mit zwei oder mehr Kindern auf der anderen Seite. Letztere sind bereits zahlenmäßig nicht mehr in der Lage verfassungswidrige Ungleichbehandlungen politisch abzuschaffen. Bereits heute, aber auch nach Einführung eines Kinderwahlrechts, muss für diese endlich effektiver rechtlicher Minderheitenschutz praktisch werden. / »Principle Questions about State and Society Using the Example of the Voting Right for Children/Proxy Model« -- Must children in Germany have a right to vote? Should parents as legal representatives vote for them? The electorate does not split up into the old and the young, but into the childless and those who have one child on the one hand, and those who have two or more children on the other hand. The latter are in terms of numbers not in the position to politically abolish anti-constitutional discrimination. Legal protection of this minority has to become effective despite a voting right for children
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