Summary: | Die öffentliche Verwaltung begreift sich in Deutschland noch immer nicht wirklich als öffentlich. Dabei hat sich ihre Funktion gewandelt: sie ist heute ein Akteur im europäischen Mehrebenensystem. Aufgrund von Globalisierung und Technologisierung hat die öffentliche Verwaltung zum Teil hochkomplexe Sachverhalte zu bewältigen, die einer herkömmlichen, imperativ und final ausgerichteten Steuerung durch Recht nicht mehr zugänglich sind. Es bedarf flexibler und lernfähiger Lösungskonzepte, die den steten Wandel der Gesellschaft und den enormen Wissensbedarf verarbeiten können. Dies ist nur durch die Mitwirkung anderer Akteure des Mehrebenensystems möglich; allen voran ist der einzelne Bürger dazu berufen, der Verwaltung bei der Durchsetzung des Rechts zur Seite zu stehen. -- Ausgehend vom Europarecht hat sich daher ein Konzept entwickelt, das auf eine arbeitsteilige Rechtsverwirklichung in Kooperation zwischen Bürger und Verwaltung abzielt. Vor diesem Hintergrund entwickelt die Autorin das Steuerungskonzept der informierten Öffentlichkeit. Sie zeigt in Anlehnung an die sog. Aarhus-Konvention für Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltrecht Funktionen und Wirkungsweisen neuerer Entwicklungen im Umweltrecht auf und setzt diese in den Kontext des deutschen Verwaltungsrechts. Dabei wird deutlich, dass die neue Funktion der öffentlichen Verwaltung vom Gesetzesvollzug zur Steuerung auch einen Wandel des Prinzipienbezugs mit sich bringt, vom rechtsstaatlichen zum demokratischen Legitimationszusammenhang
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