Die "Aufgabe" im Finanzverfassungsrecht des Grundgesetzes Zugleich ein Beitrag zum Handwerk der Verfassungsauslegung

Staatliche Ausgaben sind nach Art. 104a Abs. 1 GG an den Nachweis einer "Aufgabe" gebunden. Damit sind Finanzverfassung und Kompetenzordnung rechtlich verknüpft. Die rechtstechnische Umsetzung dieser Regelung hat erhebliche Auswirkungen auf die Aufteilung der Staatsfinanzen zwischen Bund u...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Waiblinger, Jörg
Format: eBook
Language:German
Published: Berlin Duncker & Humblot 2019
Edition:1st ed
Series:Schriften zum Öffentlichen Recht
Subjects:
Online Access:
Collection: Duncker & Humblot eBooks 2007- - Collection details see MPG.ReNa
Description
Summary:Staatliche Ausgaben sind nach Art. 104a Abs. 1 GG an den Nachweis einer "Aufgabe" gebunden. Damit sind Finanzverfassung und Kompetenzordnung rechtlich verknüpft. Die rechtstechnische Umsetzung dieser Regelung hat erhebliche Auswirkungen auf die Aufteilung der Staatsfinanzen zwischen Bund und Ländern. Im Finanzverfassungsrecht wird oft ergebnisorientiert argumentiert. Das Vertrauen auf die Überzeugungskraft "handwerklicher" juristischer Argumente ist nicht sehr ausgeprägt. Wo ohnehin alles "Politik" zu sein scheint, kreist auch der wissenschaftliche Diskurs - etwa auf dem 61. Deutschen Juristentag - vor allem um Vorschläge an den verfassungsändernden Gesetzgeber. -- Der Begriff "Aufgabe" in Art. 104a Abs. 1 GG wurde üblicherweise interpretiert als "finanzverfassungsrechtlicher Aufgabenbegriff". Die Kostenlast soll aus Verwaltungskompetenzen oder anderen "unmittelbar kostenverursachenden" Tätigkeiten folgen. Das führt zu eindeutigen Ergebnissen. Bei anderen formalen Anknüpfungspunkten, etwa bei Gesetzgebungskompetenzen, wäre die Kostenlast oft unklar. Dieser finanzverfassungsrechtliche Aufgabenbegriff wird unstimmig, sobald ein Kompetenzträger nicht selbst tätig wird, sondern andere Kompetenzträger zum Tätigwerden veranlaßt und sich an den Kosten beteiligt (z. B. Amtshilfe). Man erhält folgende Subsumtionskette: -- Prämisse 1: Ausgaben sind nur zulässig, wenn eine Aufgabe nachgewiesen ist -- Prämisse 2: Aufgabe ist die unmittelbar kostenverursachende Tätigkeit -- Conclusio: Ausgaben sind nur zulässig, wenn eine unmittelbar kostenverursachende Tätigkeit ausgeübt worden ist. -- Die Kostenlast wurde bisher also vor allem nach der Unmittelbarkeit der Kostenursachen bestimmt. Der Zusammenhang mit der Kompetenzordnung spielte eine untergeordnete Rolle. Dies legt eine dogmatische Neuorientierung nahe, bei der sich die Auslegung des Begriffs "Aufgabe" stärker an gefestigten begrifflichen Traditionen des Verwaltungsrechts orientiert
Physical Description:239 p.
ISBN:9783428498802