Die verbindliche Auskunft im allgemeinen Verwaltungsrecht

Bedarf es im VwVfG neben der seit Jahrzehnten kodifizierten Zusicherung in § 38 VwVfG einer verbindlichen Auskunft zur rechtlichen Vorabklärung von zukünftigen Sachverhalten? Dieser Fragestellung widmet sich die vorliegende Dissertation. Wesentliche Erkenntnisse werden zunächst durch eine vergleiche...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Otto, Patrick Christian ([Autor])
Format: eBook
Language:German
Published: Baden-Baden Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG 2019
Edition:1
Subjects:
Online Access:
Collection: Nomos - Collection details see MPG.ReNa
LEADER 02096nmm a2200277 u 4500
001 EB001886340
003 EBX01000000000000001049707
005 00000000000000.0
007 cr|||||||||||||||||||||
008 191205 ||| ger
020 |a 9783845293950 
100 1 |a Otto, Patrick Christian 
245 0 0 |a Die verbindliche Auskunft im allgemeinen Verwaltungsrecht  |h Elektronische Ressource  |c AUTOR Otto, Patrick Christian 
250 |a 1 
260 |a Baden-Baden  |b Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG  |c 2019 
300 |a 423 pages 
653 |a Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht 
700 1 |a Otto, Patrick Christian  |e [Autor] 
041 0 7 |a ger  |2 ISO 639-2 
989 |b NOMOS  |a Nomos 
028 5 0 |a 10.5771/9783845293950 
776 |z 9783848752010 
856 4 2 |u https://www.nomos-elibrary.de/extern/nomos/live/cover/10.5771_9783845293950.png  |x Verlag  |3 Cover 
856 4 0 |u https://doi.org/10.5771/9783845293950  |x Verlag  |3 Volltext 
082 0 |a 340 
520 |a Bedarf es im VwVfG neben der seit Jahrzehnten kodifizierten Zusicherung in § 38 VwVfG einer verbindlichen Auskunft zur rechtlichen Vorabklärung von zukünftigen Sachverhalten? Dieser Fragestellung widmet sich die vorliegende Dissertation. Wesentliche Erkenntnisse werden zunächst durch eine vergleichende Darstellung und Analyse der verbindlichen Auskunft im Steuerrecht nach § 89 Abs. 2 AO sowie des Bauvorbescheids nach § 73 Abs. 1 S. 1 NBauO erlangt. Der Vergleich macht deutlich, dass gerade der Vorbescheid ein überaus wirkungsvolles Instrument zur verbindlichen Vorabklärung zukünftiger Sachverhalte ist. Er hat sich gerade im Baurecht bewährt. Ausgehend von dieser Erkenntnis wird weiter danach gefragt, inwieweit die Erteilung verbindlicher Auskünfte im allgemeinen Verwaltungsrecht in Gestalt eines Vorbescheids bereits de lege lata möglich ist bzw. ob sogar ein Anspruch auf die Erteilung einer Positiv- oder Negativauskunft besteht. Die Untersuchung mündet schließlich in die Präsentation eines Gesetzgebungsvorschlags für eine verbindliche Auskunft in einem neuen § 25a VwVfG.