Internetquellen im Zivilprozess

Internetquellen spielen in der Praxis der deutschen Zivilgerichte eine wichtige Rolle. Gleichzeitig sind die Grundlagen und Voraussetzungen ihrer Berücksichtigung weitgehend ungeklärt. Vielfach wird das Rechtsinstitut der Offenkundigkeit gemäß § 291 ZPO herangezogen, um gerichtliche Internetrecherch...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Haas, Georg Alexander
Format: eBook
Language:German
Published: Wiesbaden Springer Fachmedien Wiesbaden 2019, 2019
Edition:1st ed. 2019
Series:Juridicum - Schriften zum Zivilprozessrecht
Subjects:
Online Access:
Collection: Springer eBooks 2005- - Collection details see MPG.ReNa
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520 |a Internetquellen spielen in der Praxis der deutschen Zivilgerichte eine wichtige Rolle. Gleichzeitig sind die Grundlagen und Voraussetzungen ihrer Berücksichtigung weitgehend ungeklärt. Vielfach wird das Rechtsinstitut der Offenkundigkeit gemäß § 291 ZPO herangezogen, um gerichtliche Internetrecherchen zu legitimieren. Dem widerspricht Georg Haas anhand einer umfassenden Auslegung der Vorschrift und zeigt auf, dass die Berücksichtigung von Internetquellen grundsätzlich im Rahmen des Beweisverfahrens zu erfolgen hat. Auf dieser Grundlage kann sich eine Befugnis des Gerichts zu Internetrecherchen insbesondere aus den Regeln über die Beweisaufnahme von Amts wegen ergeben. Diese Befunde werden durch eine rechtsvergleichende Untersuchung des US-amerikanischen Zivilprozessrechts erhärtet. Zudem zeigen die Erkenntnisse aus dem Bereich der Kognitionspsychologie, dass unbeschränkte richterliche (Internet-)Recherchen erhebliche Risiken bergen. Der Inhalt Internetquellen in der Praxis Berücksichtigung von Internetquellen Selbstständige Internetrecherche des Gerichts Rechtsvergleich mit dem US-amerikanischen Zivilprozessrecht Die Zielgruppen Dozierende und Studierende der Fachgebiete Zivilprozessrecht und Rechtsvergleichung Richter und Richterinnen sowie Rechtsanwälte und -anwältinnen Der Autor Georg Alexander Haas ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main