Summary: | Ausgehend von seiner Genese analysiert die Arbeit das in Art. 15 Abs. 3 AEUV niedergelegte unionale Dokumentenzugangsrecht. Den Schwerpunkt der Untersuchung bildet die seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 („Transparenz-Verordnung“) ergangene europäische Rechtsprechung. Insbesondere die zunehmende Anerkennung „allgemeiner Vermutungen“ zugunsten des Vorliegens einer Beeinträchtigung von Schutzgütern der Ausnahmetatbestände des Art. 4 Transparenz-Verordnung wird einer kritischen Würdigung zuteil. Ferner liegt das Augenmerk auf dem Verhältnis des Dokumentenzugangsrechts zum europäischen Wettbewerbsrecht. Hierbei werden alternative Lösungsansätze zur „Vermutungs“-Rechtsprechung des EuGH, die sich mittlerweile auf das Beihilfe-, Fusionskontroll- und Kartellverfahren erstreckt, aufgezeigt. Zudem wird der Frage nachgegangen, ob Kronzeugendokumente innerhalb des Gefüges der Transparenz-Verordnung einer gesonderten Behandlung bedürfen.
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