Nutzungen und die Rückabwicklung gegenseitiger Verträge

Die Rückabwicklung gegenseitiger Verträge ist im deutschen Recht zweigeteilt. Abhängig vom Grund der Rückabwicklung findet das Bereicherungs- oder das Rücktrittsfolgenrecht Anwendung. Beide Regelungskomplexe müssen Antworten auf dieselben Fragen geben. Von besonderer Bedeutung ist dabei - gera...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Pioch, Christian ([Autor])
Format: eBook
Language:German
Published: Baden-Baden Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG 2016
Edition:1
Subjects:
Online Access:
Collection: Nomos - Collection details see MPG.ReNa
LEADER 02006nmm a2200277 u 4500
001 EB001819287
003 EBX01000000000000000985733
005 00000000000000.0
007 cr|||||||||||||||||||||
008 180504 ||| ger
020 |a 9783845272672 
100 1 |a Pioch, Christian 
245 0 0 |a Nutzungen und die Rückabwicklung gegenseitiger Verträge  |h Elektronische Ressource  |c AUTOR Pioch, Christian 
250 |a 1 
260 |a Baden-Baden  |b Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG  |c 2016 
300 |a 216 pages 
653 |a BGB Allgemeiner Teil / Schuldrecht / Sachenrecht 
700 1 |a Pioch, Christian  |e [Autor] 
041 0 7 |a ger  |2 ISO 639-2 
989 |b NOMOS  |a Nomos 
028 5 0 |a 10.5771/9783845272672 
776 |z 9783848728664 
856 4 2 |u https://www.nomos-elibrary.de/extern/nomos/live/cover/10.5771_9783845272672.png  |x Verlag  |3 Cover 
856 4 0 |u https://doi.org/10.5771/9783845272672  |x Verlag  |3 Volltext 
082 0 |a 340 
520 |a Die Rückabwicklung gegenseitiger Verträge ist im deutschen Recht zweigeteilt. Abhängig vom Grund der Rückabwicklung findet das Bereicherungs- oder das Rücktrittsfolgenrecht Anwendung. Beide Regelungskomplexe müssen Antworten auf dieselben Fragen geben. Von besonderer Bedeutung ist dabei - gerade auch für die Praxis - die gerechte Verteilung der gezogenen bzw. nicht gezogenen Nutzungen. Und obwohl das einschlägige Rückabwicklungssystem zumeist von Zufälligkeiten abhängt, gelangen Bereicherungs- und Rücktrittsfolgenrecht mitunter zu unterschiedlichen Ergebnissen. Erschwerend kommt hinzu, dass die §§ 987 ff. BGB auf die Rückabwicklung einwirken, sei es aufgrund der dinglichen Rechtslage oder des Verweises in §§ 292, 818 IV , 819 I BGB. Um bei dieser Sachlage Wertungswidersprüchen vorzubeugen, bedarf es einer Harmonisierung. Dabei dient die übereinstimmende abschöpfende Ordnungsfunktion von Bereicherungs- und Rücktrittsfolgenrecht als normativer Leitfaden für eine einheitliche Auslegung.