Rechtsfragen des regulären Börsenrückzugs

Die Autorin behandelt den Börsenrückzug (Delisting) unter verfassungs-, gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Gesichtspunkten. Sie zeigt, dass die Annahme des BGH, der Rückzug von der Börse bei einem regulären Delisting erfordere ein Pflichtangebot des Mehrheitsaktionärs, den Rahmen richterlich...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Probst, Melanie ([Autor])
Format: eBook
Language:German
Published: Baden-Baden Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG 2013
Edition:1
Subjects:
Online Access:
Collection: Nomos - Collection details see MPG.ReNa
LEADER 02411nmm a2200277 u 4500
001 EB001818188
003 EBX01000000000000000984634
005 00000000000000.0
007 cr|||||||||||||||||||||
008 180504 ||| ger
020 |a 9783845242002 
100 1 |a Probst, Melanie 
245 0 0 |a Rechtsfragen des regulären Börsenrückzugs  |h Elektronische Ressource  |c AUTOR Probst, Melanie 
250 |a 1 
260 |a Baden-Baden  |b Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG  |c 2013 
300 |a 330 pages 
653 |a Bankrecht, Wertpapierrecht, Versicherungsrecht 
700 1 |a Probst, Melanie  |e [Autor] 
041 0 7 |a ger  |2 ISO 639-2 
989 |b NOMOS  |a Nomos 
028 5 0 |a 10.5771/9783845242002 
776 |z 9783832976811 
856 4 0 |u https://doi.org/10.5771/9783845242002  |x Verlag  |3 Volltext 
856 4 2 |u https://www.nomos-elibrary.de/extern/nomos/live/cover/10.5771_9783845242002.png  |x Verlag  |3 Cover 
082 0 |a 340 
520 |a Die Autorin behandelt den Börsenrückzug (Delisting) unter verfassungs-, gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Gesichtspunkten. Sie zeigt, dass die Annahme des BGH, der Rückzug von der Börse bei einem regulären Delisting erfordere ein Pflichtangebot des Mehrheitsaktionärs, den Rahmen richterlicher Rechtsfortbildung übersteigt. Das reguläre Delisting ist eine unternehmerische Entscheidung, ein Pflichtangebot bedarf somit einer gesetzlichen Normierung. Der Widerruf zur Börsenzulassung berührt nicht den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG. Die Verkehrsfähigkeit der Aktie stellt nur eine bloße Erwartung dar, die verfassungsrechtlich nicht geschützt ist. Die Hauptversammlung ist vorbehaltlich statutarischer Regelung nicht zuständig für die Durchführung des regulären Delistings. Die Grundsätze der Holzmüller/Gelatine-Rechtsprechung finden mangels tiefen Eingriffs in die Aktionärsrechte keine Anwendung. Kapitalmarktrechtliche Vorschriften können nur ausnahmsweise zum Schutze der Anleger bei einem regulären Delisting herangezogen werden. Teilweise verhindern diese Normen eine Ermessensbetätigung im Einzelfall bzw. das Ermessen der zuständigen Stelle ist auf Null reduziert, wenn die Voraussetzungen eines Widerrufs erfüllt sind. Ein gesellschaftsrechtliches Austrittsrecht der Aktionäre bei einem regulären Delisting besteht nicht. Die Studie richtet sich vor allem an Wissenschaftler und Praktiker des Kapitalmarktrechts.