Summary: | Im Jahr 2003 ist der Versuch, die NPD durch das Bundesverfassungsgericht verbieten zu lassen, aus prozessualen Gründen gescheitert. Die Diskussion darüber, ob ein neues Verbotsverfahren gegen diese Partei durchgeführt werden soll, wird seit einiger Zeit wieder verstärkt geführt. Nach einem kurzen Überblick über die bisherigen vor dem Bundesverfassungsgericht geführten einschlägigen Verfahren wird das Grundsatzdilemma erörtert, in das jedes Parteiverbot in einer freiheitlichen Demokratie führt. Dabei wird auf die Erfahrungen der Weimarer Republik verwiesen und herausgearbeitet, dass die von der Verfassung gewährleistete Freiheit nicht das Recht umschließt, die Grundlage dieser Freiheit zu zerstören. Die materiellrechtlichen Voraussetzungen eines Parteiverbots (Art. 21 Abs. 2 GG) werden geprüft, wobei auch die sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und dem EU-Recht ergebenden Verpflichtungen gewürdigt werden. Abschließend wird kritisch untersucht, ob die prozessrechtlichen Bestimmungen des Verbotsverfahrens und seine eigene Zusammensetzung das Bundesverfassungsgericht in sinnvoller Weise dazu befähigen, ein derart schwieriges, auf genaue Tatsachenermittlung angewiesenes, komplexes Verfahren durchzuführen. Im Ergebnis wird davon abgeraten, einen neuen Verbotsantrag zu stellen.
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