Die Feststellung des Katastrophenfalls

Bei Eintritt einer (Natur-)Katastrophe kann die zuständige Behörde den Katastrophenfall feststellen, um eine einheitliche Katastrophenabwehr sicherzustellen. Untersucht wird zunächst die Rechtslage in den einzelnen Bundesländern. Dabei wird eine einheitliche Struktur deutlich, die sich etwa bei...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Leupold, Hendrik ([Autor])
Format: eBook
Language:German
Published: Baden-Baden Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG 2012
Edition:1
Subjects:
Online Access:
Collection: Nomos - Collection details see MPG.ReNa
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520 |a Bei Eintritt einer (Natur-)Katastrophe kann die zuständige Behörde den Katastrophenfall feststellen, um eine einheitliche Katastrophenabwehr sicherzustellen. Untersucht wird zunächst die Rechtslage in den einzelnen Bundesländern. Dabei wird eine einheitliche Struktur deutlich, die sich etwa bei den Eingriffsbefugnissen zeigt. Die Feststellung des Katastrophenfalls ist rechtlich als Organisationsakt einzuordnen, der keine unmittelbare Außenwirkung entfaltet. Gegenüber anderen Organisationsakten ist sie jedoch atypisch. Wegen der durch den Feststellungsakt erfolgenden Freischaltung von Eingriffsnormen wird der Begriff der freischaltenden Feststellung gewählt. Sie ist gerichtlich nur eingeschränkt und in der Regel anhand von konkreten Maßnahmen überprüfbar. Abschließend werden weitere Beispiele für freischaltende Feststellungen erörtert, die sich überwiegend als rechtliche Reaktion auf äußere Umstände darstellen.