Kein positives Interesse bei anfänglicher Unmöglichkeit und anfänglich unbehebbaren Mängeln

Schon die leicht fahrlässige Unkenntnis des Schuldners von der anfänglich nicht erbringbaren Leistung und insbesondere vom anfänglich nicht behebbaren Mangel führt nach derzeit geltendem Zivilrecht zu einem Schadensersatzanspruch des Gläubigers in Höhe seines positiven Interesses. Anhand der herrsch...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Popescu, Paul ([Autor])
Format: eBook
Language:German
Published: Baden-Baden Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG 2012
Edition:1
Subjects:
Online Access:
Collection: Nomos - Collection details see MPG.ReNa
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520 |a Schon die leicht fahrlässige Unkenntnis des Schuldners von der anfänglich nicht erbringbaren Leistung und insbesondere vom anfänglich nicht behebbaren Mangel führt nach derzeit geltendem Zivilrecht zu einem Schadensersatzanspruch des Gläubigers in Höhe seines positiven Interesses. Anhand der herrschenden Fundamentalprinzipien untersucht der Autor das Vorliegen einer entsprechenden Legitimationsgrundlage. Ausgangspunkt der Untersuchung ist das innerhalb der zivilrechtlichen Ordnungsprinzipien bestehende Verhältnis zwischen Substanz- und Schutzrechten. Das Ergebnis der Arbeit orientiert sich primär am Inhalt des abgegebenen Leistungsversprechens unter Zugriff auf andere, vergleichbare gesetzliche Regelungen.