Förderung freier Weiterbildungseinrichtungen Unter besonderer Berücksichtigung von deren Kooperation mit Mitveranstaltern

Im System des lebenslangen Lernens kommt der Weiterbildung eine bedeutende Funktion zu. Eine wichtige Rolle in diesem Bildungsbereich spielen freie Träger, die ihre Rolle freilich nur ausfüllen können, wenn sie von der öffentlichen Hand unterstützt werden. Das Weiterbildungsgesetz NRW sieht eine Fin...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Ennuschat, Jörg ([Autor])
Format: eBook
Language:German
Published: Baden-Baden Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG 2010
Edition:1
Subjects:
Online Access:
Collection: Nomos - Collection details see MPG.ReNa
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520 |a Im System des lebenslangen Lernens kommt der Weiterbildung eine bedeutende Funktion zu. Eine wichtige Rolle in diesem Bildungsbereich spielen freie Träger, die ihre Rolle freilich nur ausfüllen können, wenn sie von der öffentlichen Hand unterstützt werden. Das Weiterbildungsgesetz NRW sieht eine Finanzförderung vor, die daran geknüpft ist, dass eine freie Einrichtung Veranstaltungen „durchführt“ (§ 16 Abs. 2 WbG NRW). Wenn eine freie Einrichtung bei ihrem Veranstaltungsangebot mit Mitveranstaltern zusammenarbeitet, kann diese Kooperation zu Zurechnungsproblemen führen: Wer ist dann Durchführender und Förderungsberechtigter? Das Paritätische Bildungswerk NRW e.V. hat um eine rechtsgutachtliche Aufarbeitung der Zuordnungsprobleme auf Grundlage des Landesrechts NRW gebeten, die hiermit der Fachöffentlichkeit vorgestellt wird. Die in diesem Gutachten untersuchten Rechtsfragen stellen sich indes keineswegs nur in Nordrhein-Westfalen. Vielmehr kennen auch die Weiterbildungsgesetze anderer Länder vergleichbare Fördertatbestände.