Verfassungsgerichtsbarkeit im Rechtsvergleich Drittes deutsch-taiwanesisches Kolloquium vom 2. - 3. Oktober 2006 an der Georg-August-Universität G

Das hier dokumentierte dritte deutsch-taiwanesische Kolloquium zum Verfassungsrecht und zur Staatstheorie versteht sich als Fortsetzung des zweiten Kolloquiums, in dem es um die Rolle der Verfassungsrechtswissenschaft im demokratischen Verfassungsstaat ging. Zur Stabilisierung des Verfassungsstaates...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Heun, Werner (Editor)
Other Authors: Starck, Christian (Editor)
Format: eBook
Language:German
Published: Baden-Baden Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG 2008
Edition:1
Subjects:
Online Access:
Collection: Nomos - Collection details see MPG.ReNa
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520 |a Das hier dokumentierte dritte deutsch-taiwanesische Kolloquium zum Verfassungsrecht und zur Staatstheorie versteht sich als Fortsetzung des zweiten Kolloquiums, in dem es um die Rolle der Verfassungsrechtswissenschaft im demokratischen Verfassungsstaat ging. Zur Stabilisierung des Verfassungsstaates gehört auch die Verfassungsgerichtsbarkeit. In dem vorliegenden Band geht es um Auslegung und Fortbildung der Verfassung und des Verfassungsprozessrechts als Voraussetzungen der Sicherungsfunktion der Verfassungsgerichte. Hauptthemen sind die Sicherung der horizontalen und vertikalen Gewaltenteilung sowie der Grundrechte; darüber hinaus wird der Grundrechtschutz durch Individualverfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Urteile ausführlich erörtert. Verfassungsgerichte sind gebunden an verfassungsrechtlich oder gesetzlich festgelegte Antragsbefugnisse in besonderen Verfahrensarten. In diesem Rahmen kommt es im Laufe der Zeit im Wege der Rechtsfortbildung zur Begründung neuer prozessualer Rechtsfiguren, die rechtsvergleichend in den Blick genommen werden. Das Entscheidende für die Stabilisierungswirkung der Verfassungsgerichte ist schließlich die Bindungswirkung ihrer Entscheidungen. Der Band endet mit vergleichenden Betrachtungen über die politischen Wirkungen der verfassungsgerichtlichen Entscheidungen.