Wirksamere Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz, Aktionspunkt 5 - Abschlussbericht 2015

Präferenzielle Steuerregelungen sind weiterhin ein kritischer Bereich. Besorgnis herrscht gegenwärtig vor allem über präferenzielle Regelungen, die zur künstlichen Gewinnverlagerung genutzt werden können, sowie über mangelnde Transparenz im Zusammenhang mit bestimmten steuerlichen Vorabzusagen (&quo...

Full description

Bibliographic Details
Corporate Author: Organisation for Economic Co-operation and Development
Format: eBook
Language:German
Published: Paris OECD Publishing 2016
Series:OECD/G20 Projekt Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
Subjects:
Online Access:
Collection: OECD Books and Papers - Collection details see MPG.ReNa
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246 2 1 |a Countering Harmful Tax Practices More Effectively, Taking into Account Transparency and Substance, Action 5 - 2015 Final Report 
246 2 1 |a Combatir las prácticas fiscales perniciosas, teniendo en cuenta la transparencia y la sustancia, Acción 5 - Informe final 2015 
246 2 1 |a Lutter plus efficacement contre les pratiques fiscales dommageables, en prenant en compte la transparence et la substance, Action 5 - Rapport final 2015 
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520 |a Präferenzielle Steuerregelungen sind weiterhin ein kritischer Bereich. Besorgnis herrscht gegenwärtig vor allem über präferenzielle Regelungen, die zur künstlichen Gewinnverlagerung genutzt werden können, sowie über mangelnde Transparenz im Zusammenhang mit bestimmten steuerlichen Vorabzusagen ("Rulings"). In diesem Bericht wird die vereinbarte Methode beschrieben, um festzustellen, ob eine wesentliche Geschäftstätigkeit vorliegt. In Bezug auf Regelungen für geistiges Eigentum, wie z.B. Patentboxen, einigte man sich auf den "Nexus-Ansatz", bei dem die Ausgaben als Hilfsvariable für die wesentliche Geschäftstätigkeit dienen, womit gewährleistet wird, dass Steuerpflichtige eine solche Regelung nur in Anspruch nehmen können, wenn sie Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten durchgeführt und für diese Aktivitäten effektiv Ausgaben getätigt haben. Das gleiche Prinzip kann auch auf andere präferenzielle Regelungen angewandt werden, und zwar so, dass die erforderliche wesentliche Geschäftstätigkeit dann vorliegt, wenn der Steuerpflichtige die entscheidenden einkünftegenerierenden Tätigkeiten durchgeführt hat. Zur Förderung der Transparenz wurde ein Rahmen für den verbindlichen spontanen Informationsaustausch über steuerliche Vorabzusagen vereinbart, die ohne einen solchen Informationsaustausch zu BEPS-Problemen führen könnten. Der Bericht liefert zudem die Ergebnisse der Anwendung der bereits zuvor vom FHTP verwendeten Kriterien sowie der nun genauer ausgearbeiteten Faktoren der wesentlichen Geschäftstätigkeit (Substanz) und der Transparenz auf eine Reihe von Regelungen