Der betriebsverfassungsrechtliche Durchführungsanspruch gem. § 77 Abs. 1 S. 1 BetrVG.

Anne Babette Goebel untersucht im Rahmen der Publikation Voraussetzungen und Reichweite des betriebsverfassungsrechtlichen Durchführungsanspruchs sowie die Möglichkeiten seiner prozessualen Durchsetzung und Vollstreckung.Als mögliche Anspruchsgrundlage dieses Anspruchs werden die Betriebsvereinbarun...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Goebel, Anne Babette
Format: eBook
Language:German
Published: Berlin Duncker & Humblot GmbH 2006, 2006
Edition:1. Auflage
Series:Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht
Subjects:
Online Access:
Collection: wiso-net eBooks - Collection details see MPG.ReNa
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520 |a Anne Babette Goebel untersucht im Rahmen der Publikation Voraussetzungen und Reichweite des betriebsverfassungsrechtlichen Durchführungsanspruchs sowie die Möglichkeiten seiner prozessualen Durchsetzung und Vollstreckung.Als mögliche Anspruchsgrundlage dieses Anspruchs werden die Betriebsvereinbarung, die Regelungsabrede und der Spruch der Einigungsstelle, nicht aber der Interessenausgleich benannt. Hinsichtlich des Anspruchsinhalts stellt die Autorin dar, dass der kollektivrechtliche Durchführungsanspruch zwar nicht die Geltendmachung individualrechtlicher Ansprüche umfasst, der Betriebsrat aber aus der betrieblichen Einigung folgende Pflichten des Arbeitgebers feststellen lassen kann, die ggf. auch Rechtspositionen der einzelnen Arbeitnehmer erfassen können. Der feststellende Beschluss des Arbeitsgerichts hat insoweit bindende Wirkung für nachwirkende Urteilsverfahren der einzelnen Arbeitnehmer.Im zweiten und dritten Teil werden Besonderheiten des Durchführungsanspruchs im Unternehmen und Konzern behandelt. Dabei geht die Autorin insbesondere der Frage nach, inwieweit sich ein Handeln des Gesamt- bzw. Konzernbetriebsrats kraft originärer Zuständigkeit in Abgrenzung zu einem Tätigwerden kraft Auftrags auf die Aktiv- bzw. Passivlegitimation auswirkt. Schließlich werden in verschiedenen Fallkonstellationen die Folgen von Umstrukturierungsmaßnahmen für den Durchführungsanspruch aufgezeigt. Gemäß § 613a Abs. 1 S. 2 BGB in die Einzelarbeitsverhältnisse transformierte Regelungen aus einer Betriebsvereinbarung können Gegenstand des Durchführungsanspruchs bleiben, soweit während der einjährigen Veränderungssperre ihr zwingender und kollektivrechtlicher Charakter erhalten bleibt