Arbeitszeitkonten und ihre Abwicklung

In der juristischen Fachliteratur führt das Arbeitszeitkonto ein Schattendasein. Der Verfasser erarbeitet den eigenständigen rechtlichen Bedeutungsgehalt des Arbeitszeitkontos und stellt hierbei die Abwicklung desselben bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsvertrags in den Vordergrund. Dabei weist e...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Kroll, Oliver
Format: eBook
Language:German
Published: Berlin Duncker & Humblot GmbH 2004, 2004
Edition:1. Auflage
Series:Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht
Subjects:
Online Access:
Collection: wiso-net eBooks - Collection details see MPG.ReNa
LEADER 02480nmm a2200265 u 4500
001 EB001344610
003 EBX01000000000000000898800
005 00000000000000.0
007 cr|||||||||||||||||||||
008 170124 ||| ger
020 |a 9783428515059 
100 1 |a Kroll, Oliver 
245 0 0 |a Arbeitszeitkonten und ihre Abwicklung  |h [electronic resource]  |c Kroll, Oliver 
250 |a 1. Auflage 
260 |a Berlin  |b Duncker & Humblot GmbH  |c 2004, 2004 
300 |a 290 S. 
653 |a Arbeitszeitrecht 
653 |a Flexible Arbeitszeit /Recht 
653 |a Mitbestimmungsrecht 
041 0 7 |a ger  |2 ISO 639-2 
989 |b WISO  |a wiso-net eBooks 
490 0 |a Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht 
856 4 0 |u https://www.wiso-net.de/document/DUHU__9783428515059290  |x Verlag  |3 Volltext 
082 0 |a 330 
520 |a In der juristischen Fachliteratur führt das Arbeitszeitkonto ein Schattendasein. Der Verfasser erarbeitet den eigenständigen rechtlichen Bedeutungsgehalt des Arbeitszeitkontos und stellt hierbei die Abwicklung desselben bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsvertrags in den Vordergrund. Dabei weist er nach, dass die Ausgestaltung von Arbeitszeitkonten an die Grenzen von BUrlG, ArbZG und EFZG gebunden ist. Da Tarifverträge sich auf Rahmenregelungen beschränken, liegt es beim Betriebsrat, Arbeitszeitkonten einzuführen und auszugestalten. Die hierbei auftretenden Konflikte zwischen den starren Mitbestimmungsrechten des § 87 Abs.1 BetrVG und den flexiblen Zielvorgaben des Arbeitszeitkontos sind de lege lata zu bewältigen.Die Abwicklung von Arbeitszeitkonten nach der Beendigung des Arbeitsvertrags erweist sich als konfliktschürend, wenn - wie häufig zu beobachten - der Ausgleich des Arbeitszeitkontos nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag geregelt wird. Auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelt Oliver Kroll ein differenziertes Ausgleichssystem. Ausgleichsansprüche des Arbeitgebers auf die Rückzahlung von Arbeitslohn sind hiernach unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Abwälzung des Wirtschaftsrisikos regelmäßig ausgeschlossen. Die Ausgleichsforderungen der Arbeitnehmerseite sind abhängig vom Beendigungsgrund. Die Arbeit schließt mit der Untersuchung arbeitnehmerseitiger Ausgleichsansprüche in der Insolvenz des Arbeitgebers. Umfangreiche Ausgleichsansprüche sind durch das Insolvenzgeld nicht geschützt. Die Sicherung der Ausgleichsansprüche liegt in den Händen der Vertragspartner