Corporate Social Responsibility Das Ermessen des Managements zur Berücksichtigung von Nichtaktionärsinteressen im US-amerikanischen und deutschen Aktienrecht

Die Frage nach der Zielbestimmung des Vorstandshandelns und der Rolle der verschiedenen "stakeholders" in der Aktiengesellschaft hat die Aktienrechtswissenschaft auf beiden Seiten des Atlantiks wiederholt beschäftigt. Mit der Diskussion um Shareholder Value und Corporate Governance hat das...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Empt, Martin
Format: eBook
Language:German
Published: Berlin Duncker & Humblot GmbH 2004, 2004
Edition:1. Auflage
Series:Schriften zum Internationalen Recht
Subjects:
Online Access:
Collection: wiso-net eBooks - Collection details see MPG.ReNa
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520 |a Die Frage nach der Zielbestimmung des Vorstandshandelns und der Rolle der verschiedenen "stakeholders" in der Aktiengesellschaft hat die Aktienrechtswissenschaft auf beiden Seiten des Atlantiks wiederholt beschäftigt. Mit der Diskussion um Shareholder Value und Corporate Governance hat das Thema wieder an Aktualität gewonnen. Ein praktisch wichtiger Anwendungsfall ist die Frage der Zulässigkeit von Spenden aus Gesellschaftsmitteln für soziale Zwecke. Bei der Beschäftigung mit dem Thema bietet sich der rechtsvergleichende Blick in die USA aus zweierlei Gründen an: Einerseits gelten die USA als das Ursprungsland des "Shareholder-Kapitalismus", in dem nach verbreiteter Vorstellung das Interesse der Aktionäre das Maß aller Dinge ist. Andererseits hat gerade im amerikanischen Gesellschaftssystem das soziale Engagement von Unternehmen eine lange Tradition.Die von Prof. Dr. Holger Fleischer betreute Arbeit stellt das umfangreiche amerikanische Fallmaterial sowie die in der Mehrheit der Bundesstaaten vorhandenen gesetzlichen Ermächtigungen zur Berücksichtigung von Nichtaktionärsinteressen (other constituency statutes) dar. Ausführlich diskutiert werden dann die rechtsökonomischen und rechtspolitischen Argumente für und gegen eine ausschließliche Verpflichtung des Vorstands auf das Aktionärsinteresse. Für das deutsche Aktienrecht wird diese Bindung im Grundsatz befürwortet, gleichzeitig aber gezeigt, dass dies im Ergebnis die Möglichkeit sozialen Engagements der Aktiengesellschaft keineswegs ausschließt