Grundprobleme einer juristischen (gemeinschaftsrechtlichen) Methodenlehre Die begrifflichen und ("fuzzy"-)logischen Grenzen der Befugnisnormen zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und die Maastricht-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes

Die vieldiskutierte "Maastricht-Entscheidung" des BVerfG fordert erneut eine Suche nach Kriterien richtiger Rechtsanwendung im Europarecht, im Deutschen Recht und in der Staatstheorie. Die Rechtswissenschaft ist dabei der Ausgangspunkt interdisziplinärer Erörterungen wissenschaftstheoretis...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Adrian, Axel
Format: eBook
Language:German
Published: Berlin Duncker & Humblot GmbH 2009, 2009
Edition:1. Auflage
Series:Schriften zur Rechtstheorie
Subjects:
Online Access:
Collection: wiso-net eBooks - Collection details see MPG.ReNa
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520 |a Die vieldiskutierte "Maastricht-Entscheidung" des BVerfG fordert erneut eine Suche nach Kriterien richtiger Rechtsanwendung im Europarecht, im Deutschen Recht und in der Staatstheorie. Die Rechtswissenschaft ist dabei der Ausgangspunkt interdisziplinärer Erörterungen wissenschaftstheoretischer Fragen auch über den Unterschied zwischen "science" und "prudence". Es zeigen sich Probleme, die jeder Methodenlehre prinzipiell zugrunde liegen, wenn Axel Adrian fragt: Wie kann ich wissen, richtig verstanden zu haben? Als Physiker das Modell der Natur? Als Richter das Gesetz? Als Mensch, daß etwas logisch ist?Gerichtsentscheidungen, die streng aus dem Gesetz abgeleitet werden sollten, scheinen kaum vorhersagbar. Was macht Physik exakt und läßt Recht(sprechung) wenig wissenschaftlich wirken? Es ist paradox: Der Richter ist an ein Gesetz gebunden, welches er selbst erst zu interpretieren hat. Die Idee unserer demokratischen Staatstheorie wird dennoch gerettet, da formale Modelle z. B. von Subsumtion, Auslegung und Rechtsfortbildung, selbst für das mehrsprachig verbindliche Europarecht, formulierbar bleiben. Erstmals wird aus prinzipiellen Gründen z. B. vom EuGH verlangt, jeweils ein Modell aus der Menge möglicher methodischer Modelle verbindlich auszuwählen, so wie von Richtern schon immer gefordert wurde, die richtige Bedeutung aus der Menge möglicher Wortbedeutungen des Gesetzes nachvollziehbar auszuwählen.Ausgezeichnet mit dem Promotionspreis der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg 2008