Summary: | Seit Einführung des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) hat sich die Struktur im Gesundheitswesen gewandelt. Die Einnahmen aus der Kassenärztlichen Vereinigung allein können das Überleben der Einzelpraxis nicht mehr garantieren. Alternative Einnahmequellen wie IGeL-Leistungen sind gefragt und werden vom Arzt vermehrt angeboten. Die Umsatzsteuer hat somit längst die Arztpraxen erreicht und die Umsatzsteuerpflicht ärztlicher Leistungen rückt immer stärker in den Fokus der Finanzverwaltung. Leider ist nicht jede ärztliche Leistung von der Umsatzsteuer befreit. Dabei neigt die Finanzverwaltung zu einer weiten Auslegung des Begriffs "umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit". Eine Abgrenzung ist oftmals schwierig und setzt eine exakte Dokumentation des Sachverhalts voraus. Ärzte sind daher gezwungen, sich hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Einordnung der ärztlichen Leistungen von Ihrem Steuerberater unterstützen zu lassen, um unangenehme Überraschungen bei künftigen Betriebsprüfungen zu vermeiden. Daher ist es unerlässlich, jede zusätzliche ärztliche Leistung mit dem steuerlichen Berater einer kritischen Würdigung zu unterziehen. Die Kompaktwissen-Ausgabe hilft dabei und zeigt die wichtigsten Gefahrenpotenziale der Umsatzsteuerpflicht ärztlicher Leistungen auf. Weitere Informationen für Studierende unter http://www.datev.de/students
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