Summary: | Am 1. Januar 2012 ist das „Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-VStG) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber möchte hiermit eine flächendeckende bedarfsgerechte und wohnortnahe medizinische Versorgung sicherstellen. Einem Ärztemangel in ländlichen Regionen soll somit entgegengewirkt werden. Das Gesetz enthält Regelungen und Vorgaben, die auch für niedergelassene Ärzte einige Veränderungen mit sich bringen: Orientierung der Bedarfsplanung an den Versorgungsbedürfnissen der Patienten, flexiblere und regionale Ausrichtung des vertragsärztlichen Vergütungssystems, bessere Verzahnung der Leistungssektoren, Stärkung der wettbe-werblichen Instrumente zur Steigerung von Qualität und Effizienz der Versorgung. Die Kompaktwissen-Ausgabe „Das Versorgungstrukturgesetz in der Praxis" erläutert konkret die einzelnen Neuregelungen und die damit verbundenen Konsequenzen. Außerdem zeigt es Beratungsansätze auf, um Ihren Arztmandaten Impulse für Veränderungen zu geben und so die sich bietenden Chancen erfolgreich zu nutzen. Weitere Informationen für Studierende unter http://www.datev.de/students
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