Abwehr terroristischer Gefahren und Risiken durch Bauplanungsrecht

Main description: "Keine Planausweisung kann einen Schutz vor Terrorakten gewährleisten", so das OVG Münster im Jahr 1984 (Urt. v. 23.3.1984, 11a NE 38/81). Ganz anders das BVerwG im Jahr 2007: "Die möglichen Gefahren für die Nachbarschaft (...) durch terroristische Anschläge sind stä...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Hopkins, Richard
Format: eBook
Language:German
Published: Berlin Duncker & Humblot 2012, 2012
Edition:1. Aufl
Series:Schriften zum Öffentlichen Recht
Subjects:
Online Access:
Collection: Duncker & Humblot eBooks 2007- - Collection details see MPG.ReNa
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245 0 0 |a Abwehr terroristischer Gefahren und Risiken durch Bauplanungsrecht  |h Elektronische Ressource  |c von Richard Hopkins 
250 |a 1. Aufl 
260 |a Berlin  |b Duncker & Humblot  |c 2012, 2012 
300 |a (254 S.)  |b Ill 
502 |a Humboldt-Univ., Diss.--Berlin, 2011 
505 0 |a Gated communities; C. Schlussfolgerungen; 2. Kapitel: Risiko, Gefahr und Terrorismus; A. Soziologie und Risiko; B. Recht und Risiko; I. Ausgangspunkt: Die Gefahr im polizeirechtlichen Sinn; II. Das Problem der Ungewissheit - Anscheinsgefahr und Gefahrenverdacht; III. Der Gefahrenverdacht als Brücke zum Risikobegriff 
505 0 |a IV. Der Bereich des RestrisikosC. Terrorismus - Risiko oder Gefahr?; I. Definitionsversuche; 1. Allgemeine Bestimmungen; 2. Juristische Bestimmungen; a) Strafrechtliche Sichtweise; b) Versicherungsrechtliche Sichtweise; c) Sichtweise des Rats der Europäischen Union; II. Zusammenhang mit dem Gefahr- und Risikobegriff; 1. Terrorismusbedrohung als konkrete Gefahr; 2. Terrorismusbedrohung als abstrakte Gefahr; 3. Terrorismusbedrohung als Gefahrenverdacht; 4. Terrorismusbedrohung als Risiko und die Abgrenzung zum Restrisiko; D. Eine Antwort auf Unsicherheit - Risikoprävention 
505 0 |a Botschaften und die Sorge vor terroristischen Anschlägen; C. Problemaufriss; D. Ziel und Gang der Darstellung; 1. Kapitel: Risiko, Gefahr und Stadtplanung; A. Historische und gegenwärtige Beispiele für die bauliche Gefahrenabwehr; I. Von der „Urhütte" bis zum Umbau von Paris im 19. Jahrhundert; II. Die Zeit der Weltkriege; III. Städtebauliche Vorstellungen der Nachkriegszeit; IV. Einrichtungen des deutschen Zivilschutzes im Kalten Krieg; V. Anforderungen an den US-amerikanischen Botschaftsbau 
505 0 |a 1. Überblick Seveso-II-Richtlinie und ihre Umsetzung in Deutschland2. Die speziellen planungsrechtlichen Auswirkungen der Richtlinie; a) 50 Satz 1 BImSchG - Das Trennungsgebot; b) Das Zusammenspiel zwischen Störfallschutz und Bauplanungsrecht; aa) Abwägungsgebot; bb) Störfallschutz und unbeplanter Innenbereich; cc) Umgang mit Gemengelagen; 3. Ergebnis; E. Das Katastrophenrecht als Anknüpfungspunkt; I. Aspekte und Bewertung der aktuellen Diskussion; II. Schutzraumbau als Verbindungslinie zum Untersuchungsthema; III. Katastrophenvorsorge durch Planung 
505 0 |a I. Planung als ein PräventionsmittelII. Das Beispiel Carbon Capture and Storage (CCS); III. Risikoprävention gegen äußere Einflüsse im Atomrecht; 1. Erfasst das AtomG kriegerische Gefahren?; a) Die enge Auslegung des Atomgesetzes; b) Die erweiternde Auslegung des Atomgesetzes; 2. Die Entscheidung des BVerwG zu bewaffnetem Werkschutz; 3. Kernkraftwerke und der Schutz vor terroristischen Angriffen; 4. Stellungnahme; 5. Auswirkungen für die Untersuchungsfrage; IV. Schutz der Nachbarschaft vor Störfallanlagen - die Seveso-Richtlinien 
505 0 |a Risiko, Gefahr, Terrorismus und das öffentliche Baurecht- und Raumplanungsrecht 
653 |a Terrorism / Prevention / Law and legislation 
041 0 7 |a ger  |2 ISO 639-2 
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490 0 |a Schriften zum Öffentlichen Recht 
500 |a Includes bibliographical references and index 
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520 |a Main description: "Keine Planausweisung kann einen Schutz vor Terrorakten gewährleisten", so das OVG Münster im Jahr 1984 (Urt. v. 23.3.1984, 11a NE 38/81). Ganz anders das BVerwG im Jahr 2007: "Die möglichen Gefahren für die Nachbarschaft (...) durch terroristische Anschläge sind städtebaulich bedeutsame Auswirkungen" (Urt. v. 25.1.2007, 4 C 1/06). Ausgehend von diesem Gegensatz widmet sich Richard Hopkins der Frage, inwieweit das Bauplanungsrecht einen Beitrag zur Abwehr terroristischer Gefährdungen leisten kann. Er gelangt vor dem Hintergrund stadtplanerischer, soziologischer, risiko-, katastrophen- und raumordnungsrechtlicher Erwägungen zu dem Ergebnis, dass das Bauplanungsrecht den Raumbezug terroristischer Gefährdungen adäquat bewältigt und seine Instrumente eine Schnittstellenfunktion zwischen Ordnungs- und Städtebaurecht einnehmen